Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

EU-Roaming nur auf Abruf


EU-Roaming gilt automatisch und nicht erst nach proaktiver Umstellung durch Verbraucher
Wechsel per SMS widerspricht nach Ansicht des vzbv EU-Recht vzbv kündigt Klage gegen O2 wegen Irreführung an



Mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren seit dem 15. Juni 2017 dürfen keine zusätzlichen Entgelte mehr für Gespräche aus dem EU-Ausland nach Deutschland erhoben werden. Telefonieren, SMS schreiben und surfen kostet im EU-Ausland nun so viel wie zu Hause. Die O2-Kunden des Telekommunikationsunternehmens Telefonica sollen von dem Wegfall aber erst dann profitieren dürfen, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken. Diese Vorgehensweise will der vzbv nun gerichtlich untersagen lassen.

"EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt", sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. "Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der vzbv deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten."

Keine Automatische Umstellung bei O2
O2-Kunden könnten nur dann von den neuen Roaming-Vorschriften profitieren, wenn sie aktiv per SMS in diesen neuen Roaming-Tarif wechseln – so informiert O2 auf seiner Internetseite. Diesen aktiven Wechsel müssen all jene Kunden vollziehen, die bislang keinen regulierten EU-Roaming-Tarif des Anbieters haben. Nach Ansicht des vzbv verstößt diese Vorgehensweise gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verbraucher müssten annehmen, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an ihren Anbieter O2 geschrieben hätten. Dies steht nach Ansicht des vzbv jedoch nicht mit der EU-Verordnung in Einklang.

EU-Roaming für alle Verbraucher
"Roam-Like-At-Home" – für Telefonate so viel zahlen wie zu Hause: Das war die Idee des europäischen Gesetzgebers. Danach sollten Anbieter den beschlossenen Roaming-Tarif automatisch anwenden, damit ihre Kunden ohne zusätzliche Gebühren im EU-Ausland telefonieren können. Verbraucher müssten, unabhängig von ihrem Tarif, nicht selbst aktiv werden. Sofern Verbraucher einen anderen als den beschlossenen EU-Roaming-Tarif nutzen möchten, können sie jederzeit kostenfrei, von einem Werktag auf den anderen, in einen alternativen Tarif wechseln.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 22.08.17
Home & Newsletterlauf: 21.09.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen