Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Risikoprävention bei internen Meldekanälen


Österreichischer Bundesrat beschließt "HinweisgeberInnenschutzgesetz"
EU-Whistleblower-Richtlinie mit 14 Monaten Verspätung umgesetzt





Der österreichische Bundesrat hat das "HinweisgeberInnenschutzgesetz" (HSchG) beschlossen, damit wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie mit 14 Monaten Verspätung umgesetzt. Aus Sicht der EQS Group, dem Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, und verschiedener NGOs wie Transparency International wären allerdings Nachbesserungen dringend angeraten. Denn das neue Gesetz sorgt nicht für umfassende Rechtssicherheit. So beschränkt sich der Schutz auf Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden – nationale Sachverhalte sind nur in Ausnahmefällen (Korruption) abgedeckt.

Auch die fehlende Pflicht, anonymen Meldungen nachzugehen, stößt auf Kritik. Das Gesetz tritt einen Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Österreichische Unternehmen und Behörden haben danach sechs Monate Zeit, interne Meldekanäle einzurichten.

"Wir begrüßen, dass nun auch in Österreich Hinweisgebende durch ein Gesetz geschützt sind. Allerdings hätten wir uns hier einen klareren Schritt gewünscht, der inhaltlich noch deutlicher über die EU-Richtlinie hinausgeht. So kann es zu der kuriosen Situation kommen, dass eine Person, die in Österreich einen Verstoß gegen nationales Strafrecht meldet, nicht den Schutz genießt wie beispielsweise ihre Kollegen in Dänemark oder Frankreich, obwohl es sich um den gleichen Tatbestand handelt. Das sorgt für Unsicherheit bei Hinweisgebenden, deshalb wäre eine Pflicht, anonymen Meldungen nachzugehen, umso wünschenswerter", erklärt Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group.

Unternehmen, Behörden und Vereine müssen Meldekanäle einrichten
Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten und den öffentlichen Sektor besteht damit jetzt Handlungsbedarf, denn in sechs Monaten müssen sie einen sicheren und vertraulichen Meldekanal vorweisen. Der Stichtag für kleine Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen und Vereine mit mindestens 50 Mitarbeitenden ist laut EU-Richtline der 18. Dezember 2023. Die EQS Group spricht aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung bei der Einführung von Hinweisgebersystemen eine klare Empfehlung aus: Die Verantwortlichen sollten nicht nur die Mindeststandards erfüllen. Im Sinne einer ethischen und starken Compliance-Kultur innerhalb der Organisation ist es vielmehr ratsam, alles zu tun, um die Hinweisgebenden vor Kündigungen oder Repressalien zu schützen – dazu gehört auch die Bearbeitung von anonymen Meldungen.

"Whistleblowing Report": Ohne anonyme Meldungen gehen wichtige Hinweise verloren
Der "Whistleblowing Report 2021" zeigt eindrucksvoll die Bedeutung von anonymen Hinweisen: Im Jahr 2020 wurde laut der internationalen Studie der Fachhochschule Graubünden, die beispielsweise auch im deutschen Gesetzentwurf mehrfach zitiert wurde, bei Unternehmen, die anonymes Melden erlauben, jeder zweite Hinweis ohne Angaben zur Person eingereicht – ohne diese anonymen Meldungen würden sich die Unternehmen damit einem deutlich höheren Risiko aussetzen. Denn es droht die Gefahr, wichtige Hinweise nicht oder zu spät zu erhalten. Auch die Sorge, dass ein anonymer Meldekanal verstärkt missbräuchlich genutzt wird, räumt der Report aus: Nur jede zehnte Meldung hatte falsche oder verleumderische Inhalte - zum Vergleich: Fast die Hälfte der Meldungen waren Compliance-relevant. Deshalb sollte auf dieses effiziente Frühwarnsystem nicht leichtfertig verzichtet werden.

Digitale Hinweisgebersysteme haben sich in der Praxis bewährt
Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet zu definieren, wie ein Meldekanal auszusehen hat. Als Best Practice haben sich in den letzten zwanzig Jahren digitale Hinweisgebersysteme etabliert, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere, anonyme und DSGVO-konforme Kommunikation erfüllen.

"Die Hemmschwelle bei den Hinweisgebenden ist vor allem vor der ersten Meldung sehr hoch, deshalb sollten Unternehmen und Behörden auf digitale Systeme setzen, die die Identität der Meldenden umfassend schützen. Diese können mit wenig Aufwand implementiert und betrieben werden", erklärt Mirco Schmidt, Country Manager Austria. (EQS Group: ra)

eingetragen: 03.03.23
Newsletterlauf: 24.05.23

EQS Group: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen