Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

BGH-Beschluss mit Signalwirkung


Rückvergütungen für Fondsvermittlung: Banken unter Beweisdruck
Der aktuelle Beschluss des BGH vom 9. März dieses Jahres definiert zum ersten Mal ganz genau, was Rückvergütungen sind


(11.07.11) - Ob Immobilien, Windkraft, Filme oder Flugzeuge – wer in geschlossene Fonds investiert hat, ist im Nachhinein oft der Dumme: Viele Anleger sehen sich mit Verlusten, Steuernachzahlungen oder Nachschüssen konfrontiert, anstatt von den versprochenen hohen Renditen zu profitieren. Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) macht es ihnen nun leichter, die beratende Bank in die Pflicht zu nehmen und das verloren geglaubte Geld zurückzuholen. Rechtsanwältin Nicole Mutschke sagt, wie geschädigte Anleger schnell ihre Chancen richtig einschätzen können.

Aufklärungspflicht der Bank
In der Regel bekommen Banken für die Empfehlung eines bestimmten Fonds eine Vergütung zum Beispiel von den Initiatoren eines Fonds. Dem Kunden gegenüber wurden diese Zahlungen meistens verschwiegen. Nur das Agio war für ihn sichtbar. Tatsächlich aber sind Banken verpflichtet, Rückvergütungen, die sie für die Empfehlung des konkreten Fonds erhalten, offenzulegen, damit der Anleger das besondere Interesse der Bank erkennen kann, genau zur Zeichnung dieser Anlage zu raten. Dies entspricht inzwischen der ständigen Rechtsprechung des BGH.

Was sind Rückvergütungen?
Bisher war strittig, was unter dem Begriff der "Rückvergütungen" praktisch zu verstehen ist. "Der aktuelle Beschluss des BGH vom 9. März dieses Jahres definiert zum ersten Mal ganz genau, was ,Rückvergütungen‘ sind", erklärt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Demnach sind Aufklärungspflichtige Rückvergütungen– regelmäßig umsatzabhängige – Provisionen, die im Gegensatz zu Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Provisionen gezahlt werden, deren Rückfluss an die beratende Bank aber nicht offenbart wird, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolgt, sodass der Anleger das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen kann (BGH, Az. XI ZR 191/10).

Fondsprospekt gibt Aufschluss
"Praktisch bedeutet dies, dass Anleger im ersten Schritt einen Selbst-Test machen können. Wer überprüfen möchte, wie seine Chancen gegenüber der Bank stehen, der kann das sehr einfach anhand des Fondsprospektes tun", erklärt Rechtsanwältin Mutschke,. "Wenn dort die beratende Bank nicht namentlich als Empfänger von Vergütungen für die Einwerbung von Anlegern genannt wird, dann stehen die Chancen sehr gut, sich bei der Bank schadlos zu halten", so Mutschke weiter. "Betroffene sollten ihre Ansprüche im Einzelfall von einem Fachanwalt für Kapitalanlagerecht prüfen lassen." (Kanzlei Mutschke: ra)

Kanzlei Mutschke: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance, die gelebt wird

    Trotz strikterer Cybersecurity- und Compliance-Vorgaben behandeln viele KMU die Dokumentation ihrer IT-Infrastruktur noch stiefmütterlich. Dabei birgt fehlende oder unvollständige Dokumentation das Risiko von ineffizientem Troubleshooting und teuren Fehlentscheidungen. Ohne verlässliche Informationen zu Netzstrukturen, Systemabhängigkeiten oder Rechten wird jeder Incident zur Blackbox.

  • Echtzeitüberweisungen gemäß IPR

    Zahlungsdienstleister stehen unter Druck: Bis Oktober dieses Jahres müssen sie die Verification of Payee (VOP) umgesetzt haben und die Versendung von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) möglich machen. NTT Data erklärt die größten Hürden - und wie sie bis zur Deadline überwunden werden können.

  • PCI-DSS und Sichtbarkeit

    Als anerkanntes Security Framework ist der Payment-Card-Industry-Data-Security-Standard (kurz: PCI-DSS) für Anbieter von Kreditkartentransaktionen ein absolutes Compliance-Muss. Tiho Saric, Senior Sales Director bei Gigamon, verrät, wie die Einhaltung des Sicherheitsstandards dank Netzwerksichtbarkeit zum Kinderspiel wird.

  • Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken

    Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz steht die deutsche Wirtschaft vor einer sicherheitspolitischen Zäsur. Ziel des juristischen Rahmenwerks ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken - und das über alle Sektoren hinweg: von Energie, Wasser und Telekommunikation über Gesundheit und Ernährung bis hin zum Transportwesen. Neben Konzernen geraten nun zunehmend auch mittelständische Betreiber in den Fokus.

  • E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten

    Unternehmen, die ein falsches Bild von der grundsätzlichen Aufbewahrung von E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten haben, laufen Gefahr, gesetzliche Vorgaben der GoBD oder DSGVO zu missachten. Folglich müssen sie dann mit juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Umso erstaunlicher ist es, dass zahlreiche Unternehmen ihrem Schutz noch immer nur wenig Bedeutung beimessen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen