Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Ansprüche fristgerecht vor Verjährung schützen


Schrottimmobilien aus 2002: Verjährungsfrist läuft taggenau in 2012 ab
Kurzfristig Schadensersatzansprüche geltend machen


(21.11.11) - Anleger, die vor 2002 in gescheiterte finanzierte Immobilienkapitalanlagen investiert haben, sollten sich in jedem Fall den 31.12.2011 im Kalender rot markieren. Denn spätestens mit Ablauf dieses Jahres verlieren sie, wie weithin bekannt, mögliche Schadensersatzansprüche bezüglich so genannter Schrottimmobilien. Was viele aber nicht wissen: Auch Altfälle aus dem Jahr 2002 sind sehr gefährdet, da nach zehn Jahren deren Verjährungsfrist abläuft. Dies wäre taggenau in 2012 der Fall. "Betroffene sollten daher unbedingt zeitnah verjährungshemmende Maßnahmen einleiten", raten Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg.

Die Diskussion der Verjährungsproblematik konzentriert sich derzeit auf finanzierte Erwerbe vor dem 1. Januar 2002. Bei diesen greift zum Ende dieses Jahres unzweifelhaft die absolute Verjährung. Wichtig und fast unbekannt: "Außer Acht gelassen werden jedoch oft Altfälle aus dem Jahr 2002", warnen Hoffmann und Göpfert.

Grundsätzlich gilt die dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB), die gemäß § 199 Abs.1 Nr. 2 BGB ab der Kenntnis oder einem "Kennenmüssen" des Erwerbers von den anspruchsbegründenden Umständen zu laufen beginnt. "Auch wenn die finanzierende Bank die Darlegungs- und Beweislast trägt, kann bereits wegen dieser Dreijahresfrist im Einzelfall zeitnahes Handeln erforderlich sein", weiß Rechtsanwalt Mirko Göpfert. "Der Beginn der Frist wird teilweise bereits dann unterstellt, wenn die finanzierte Immobilienkapitalanlage wirtschaftlich in Schieflage geraten ist, beispielsweise Mieteinnahmen zurückgegangen sind."

Eine besondere Gefahr besteht für Altfälle aus dem Jahre 2002: Auch hier greift die absolute zehnjährige Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB). "Danach verjähren Ansprüche in zehn Jahren von ihrer Entstehung an – völlig unabhängig von einer Kenntnis des Anlegers", erläutert Rechtsanwalt Marcus Hoffmann. "Dies gilt taggenau. Wenn sich ein Anleger beispielsweise im Februar 2002 an einer finanzierten Kapitalanlage beteiligt hat, tritt die Verjährung der Ansprüche im Februar 2012 ein. Exakt an dem Tag, an dem die jeweiligen Ansprüche wegen Aufklärungspflichtverletzung oder Beratungsverschulden der finanzierenden Bank entstanden sind. Nach diesem Zeitpunkt können Ansprüche nicht mehr aktiv geltend gemacht werden."

Auch Anleger, die im Jahr 2002 investiert haben, sollten daher frühzeitig das Bestehen möglicher Haftungsgrundlagen durch einen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen. Nur so können Ansprüche fristgerecht vor Verjährung geschützt werden. (Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: ra)

Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Compliance, die gelebt wird

    Trotz strikterer Cybersecurity- und Compliance-Vorgaben behandeln viele KMU die Dokumentation ihrer IT-Infrastruktur noch stiefmütterlich. Dabei birgt fehlende oder unvollständige Dokumentation das Risiko von ineffizientem Troubleshooting und teuren Fehlentscheidungen. Ohne verlässliche Informationen zu Netzstrukturen, Systemabhängigkeiten oder Rechten wird jeder Incident zur Blackbox.

  • Echtzeitüberweisungen gemäß IPR

    Zahlungsdienstleister stehen unter Druck: Bis Oktober dieses Jahres müssen sie die Verification of Payee (VOP) umgesetzt haben und die Versendung von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) möglich machen. NTT Data erklärt die größten Hürden - und wie sie bis zur Deadline überwunden werden können.

  • PCI-DSS und Sichtbarkeit

    Als anerkanntes Security Framework ist der Payment-Card-Industry-Data-Security-Standard (kurz: PCI-DSS) für Anbieter von Kreditkartentransaktionen ein absolutes Compliance-Muss. Tiho Saric, Senior Sales Director bei Gigamon, verrät, wie die Einhaltung des Sicherheitsstandards dank Netzwerksichtbarkeit zum Kinderspiel wird.

  • Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken

    Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz steht die deutsche Wirtschaft vor einer sicherheitspolitischen Zäsur. Ziel des juristischen Rahmenwerks ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken - und das über alle Sektoren hinweg: von Energie, Wasser und Telekommunikation über Gesundheit und Ernährung bis hin zum Transportwesen. Neben Konzernen geraten nun zunehmend auch mittelständische Betreiber in den Fokus.

  • E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten

    Unternehmen, die ein falsches Bild von der grundsätzlichen Aufbewahrung von E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten haben, laufen Gefahr, gesetzliche Vorgaben der GoBD oder DSGVO zu missachten. Folglich müssen sie dann mit juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Umso erstaunlicher ist es, dass zahlreiche Unternehmen ihrem Schutz noch immer nur wenig Bedeutung beimessen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen