Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Einheitlicher Aufsichtsmechanismus


Was bedeutet SSM? - Nur stabile Banken überleben im internationalen Wettbewerb
Der SSM wurde am 4. November 2014 mit dem Ziel gegründet, die uneinheitliche Aufsicht über die Banken der Eurozone einheitlich zu machen



Von Juliane Weiß, Pressesprecherin für Regulierung der Finanzmärkte, Einlagensicherung, Finanzbildung, Steuern, Geldwäsche - Bundesverband deutscher Banken

Die Abkürzung "SSM" steht für "Single Supervisory Mechanism" – auf Deutsch: einheitlicher Aufsichtsmechanismus. Gemeint ist das System der Bankenaufsicht in Europa, das aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder besteht.

Der SSM wurde am 4. November 2014 mit dem Ziel gegründet, die uneinheitliche Aufsicht über die Banken der Eurozone einheitlich zu machen. Die Finanz- und Staatsschuldenkrise ab 2007 hatte gezeigt, dass Risiken in den Finanzmärkten nicht an den Landesgrenzen Halt machen und eine zersplitterte Aufsicht nur begrenzt reagieren kann. Der SSM ist somit ein wichtiger Meilenstein einer Bankenunion, die sich die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität im Euroraum. Zehn Jahre nach seiner Gründung hat der SSM sein wichtigstes Ziel erreicht: Die europäischen Banken sind stabil und sicher. Und: Die Aufsicht ist in vielen Bereichen harmonisiert, was im Krisenfall ein koordiniertes Vorgehen ermöglicht.

Was macht der SSM?
Der SSM stellt sicher, dass sich alle Banken an die Regeln halten und genug Eigenkapital für finanzielle Risiken haben. Dazu kann er Prüfungen durchführen, Lizenzen erteilen und entziehen sowie Banken sanktionieren, die sich nicht an die Regeln halten. Die EZB überwacht die sogenannten bedeutenden Institute. Aktuell sind das 112 Banken (Stand: 1. März 2024), die eine Bilanzsumme von 30 Mrd. EUR oder mehr aufweisen oder zu den drei wichtigsten Banken ihres Landes gehören. Alle anderen Banken werden von den nationalen Aufsichtsbehörden überwacht.

In den letzten Jahren ist dieser Ansatz komplizierter geworden, weil der SSM versucht hat, alle möglichen Szenarien durch detaillierte Regeln abzudecken. Vor allem für die bedeutenden Banken heißt das: ein nicht endender Strom an Informationsabfragen, Prüfungen, Detailvorgaben und erneuten Informationsabfragen, erneuten Prüfungen und weiteren Vorgaben.

Wie ein zu eng geschnürtes Korsett führt zu viel Stabilität über kurz oder lang zu Bewegungslosigkeit. Die Banken sind sicherer denn je und funktionieren. Es ist an der Zeit, die Erfolge der Vergangenheit des SSM zu würdigen und gleichzeitig die Werkzeuge für die Zukunft zu schärfen und wo nötig durch effizientere Alternativen zu ersetzen.

Was wird aus dem SSM?
Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit sind zwei Seiten derselben Medaille: Nur stabile Banken überleben im internationalen Wettbewerb. Aber: Nur Banken, die international wettbewerbsfähig sind, bleiben langfristig stabil. Um beides zu erreichen, sollte der SSM den Reparaturmodus der Nach-Krisen-Jahre der Finanzkrise verlassen. Statt immer detailliertere Regeln zu entwickeln, muss der Fokus auf den wesentlichen Risiken liegen.

Der SSM sollte Verantwortung für eine angemessene Aufsicht und Regulierung übernehmen. Dann werden auch die Banken ihre Verantwortung übernehmen können, um für ihre konkreten Geschäftsmodelle passende Lösungen für alltägliche Probleme selbst zu entwickeln und auch umzusetzen. Risikoorientierung und Langfristigkeit werden dabei zentrale Bausteine sein.

eingetragen: 07.08.24
Newsletterlauf: 16.09.24

Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Nachhaltigkeitsberichtsstandards

    "Wie steht Ihr Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit da?" ? darauf lässt sich zukünftig nicht mehr mit einem "Och, ganz gut" antworten. Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" ("Unternehmensnachhaltigkeitsberichtspflicht", CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Sie verpflichtet zunächst börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, im Jahr 2025 rückwirkend für 2024 zu berichten. Nicht irgendwie, sondern gemäß der ESRS, der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards. In den Folgejahren wird es dann auch kleinere und nicht börsennotierte Unternehmen treffen.

  • Gehaltsabrechnungen korrekt erstellen

    Bis zu 80 Prozent der Gehaltsabrechnungen sind nicht korrekt und jedes zweite Unternehmen musste daher bereits Strafen zahlen. Neben finanziellen und rechtlichen Folgen beeinträchtigen fehlerhafte Abrechnungen auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Internationale Teams verstärken diese Problematik weiter, da das Gehaltsmanagement aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Vorschriften noch komplizierter ist.

  • Sanktionen bei Nichteinhaltung

    Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro.

  • Regulierung und Beaufsichtigung von Banken

    Nach der Finanzkrise 2008 war es notwendig, die aufsichtsrechtliche Regulierung der Banken zu verändern. Damit sollte die Finanzstabilität gesichert werden. Seitdem hat sich das europäische Bankensystem als stabil und das Regulierungssystem als wirksam erwiesen, beispielsweise während der Turbulenzen rund um das US-amerikanische Bankensystem im Frühjahr 2023.

  • Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs

    Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind. Ein gründlicher Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs stellt sicher, dass die digitale Identität jedes Mitarbeiters nur die Berechtigungen hat, welche für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. So wird auch die Sicherheit der internen Daten gewährleistet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen