Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Schnell auf Neuregelungen reagieren


Umsetzung der neuen Verbraucherrechterichtlinie: Droht den Online-Händlern eine Abmahnwelle?
Die zugrundeliegende EU-Richtlinie sieht vor, dass Kunden bei Bestellungen im Netz umfassend und transparent über Widerrufsbedingungen, Fristen, Kosten und Ausnahmen informiert werden müssen

(25.06.14) - Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann warnt: Händlern, die ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen und Shopsysteme nicht rechtzeitig bis zum 13. Juni 2014 anpasst haben, drohen kostspielige Abmahnungen. Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie am 13. Juni 2014 bringt entscheidende Veränderungen für den deutschen E-Commerce mit sich: Laut eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. müssen viele Onlinehändler ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrungen und Shopsysteme noch auf den neuesten Stand bringen sowie ihren Kunden ab dem Stichtag ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann, Leiter der eco Kompetenzgruppe E-Commerce, warnt Händler davor, nicht rechtzeitig auf diese Neuregelungen zu reagieren: "Die Umsetzung tritt unmittelbar in Kraft und sieht keine weitere Übergangsfrist vor. Onlineshops, die ihre AGB und Widerrufsbelehrungen nicht bis zum 13. Juni an die neuen Richtlinien anpassen und rechtsgültig verfassen, riskieren daher kostspielige Abmahnungen."

Die zugrundeliegende EU-Richtlinie sieht vor, dass Kunden bei Bestellungen im Netz umfassend und transparent über Widerrufsbedingungen, Fristen, Kosten und Ausnahmen informiert werden müssen. So sollen vor allem Käufe bei Händlern in anderen EU-Staaten deutlich einfacher und sicherer werden. Händler müssen ihren Kunden die Möglichkeit geben, Bestellungen über ein online zur Verfügung gestelltes Widerrufsformular, per E-Mail oder über eine gebührenfreie Rufnummer innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen.

Zudem sieht die Neuregelung schnellere Rückzahlungen vor: Nach erfolgter Rücksendung müssen Onlinehändler den Kaufpreis innerhalb von 14 statt wie bisher 30 Tagen zurückerstatten. Kostenpflichtige Zusatzleistungen bei der Bestellung – etwa Garantieverlängerungen oder Versicherungen – müssen in Zukunft vom Kunden explizit ausgewählt werden. Vorab gesetzte Häkchen und ähnliche Vorauswahlen durch den Shop machen etwaige Zusatzleistungen ab dem 13. Juni unwirksam.

Neben dem verbesserten Verbraucherschutz bringt die neue Richtlinie auch für Online-Händler und Shop-Betreiber einige Vorteile und Freiheiten: So ist die Übernahme von Rücksendekosten für Händler ab dem 13. Juni nicht mehr verpflichtend, kann jedoch weiterhin als freiwillige Leistung angeboten werden. Zudem können bestimme Artikel aus dem Ausnahmekatalog der EU-Richtlinie vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden – etwa verderbliche Ware oder verpackte Artikel, deren Siegel vom Kunden bereits gebrochen wurde. "Sämtliche Ausnahmen müssen in der Widerrufsbelehrung klar aufgeführt sein. Anderenfalls können sie nicht geltend gemacht werden", so Prof. Hofmann. (eco: ra)

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen