Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Rechtskonformität & personenbezogene Daten


Datenverarbeitung von Robotern muss dokumentiert werden
Umfangreiche Rechenschafts- und Informationspflichten beim Einsatz neuer Techniken



In etwas über einem Jahr, am 25. Mai 2018, wird die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam. Sie stellt Unternehmen fast ausnahmslos schon jetzt vor umfangreiche neue Herausforderungen. Das gilt gerade auch im Hinblick auf den bisher wenig beachteten Art. 5 Abs. 2 der DSGVO: Er führt eine umfangreiche Rechenschaftspflicht ein. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV), davit.

In Artikel 5 der DSGVO legt der Gesetzgeber die ‚Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten’ fest. Die einzuhaltenden Datenschutzprinzipien und -Pflichten sind im Wesentlichen schon bekannt – etwa Transparenzgebot, Zweckbindung und Datensparsamkeit. Für ihre Einhaltung sind die Unternehmen verantwortlich.

"Hier steckt in einem kleinen Satz Großes", erläutert Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, stellvertretender Vorsitzender von davit. "Die Rechenschaftspflicht bedeutet, dass die Unternehmen jederzeit die Einhaltung – nicht etwa nur die Berücksichtigung – der wesentlichen Prinzipien des Datenschutzes konkret und umfassend nachweisen können müssen."

Die Rechenschaftspflicht gilt unter anderem für

>> die Rechtskonformität der Verarbeitung personenbezogener Daten
>> die Zweckbindung
>> die Datenminimierung
>> das Richtigkeitsgebot
>> geeignete technische und organisatorische Maßnahmen

Das betrifft nicht nur die Datenverarbeitung der Office-IT oder von Rechenzentren. Gerade bei neuen Techniken, Anwendungen und Verfahren – etwa beim Einsatz von Robotern, Augmented oder Virtual Reality – sind Unternehmen verpflichtet, die meist komplexe Verarbeitung personenbezogener Daten zu dokumentieren.

In der Praxis heißt das, die Unternehmen müssen mit dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung eine sehr umfangreiche Dokumentationspflicht erfüllen. "Wir empfehlen unbedingt, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, um die ab Mai 2018 geltenden Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen", so Bartels. (Deutscher Anwaltverein: ra)

eingetragen: 29.05.17
Home & Newsletterlauf: 26.06.17

Deutscher Anwaltverein: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Cyber-Resilienz stärken

    Verlust sensibler Daten, enormer finanzieller Schaden oder die Störung der öffentlichen Ordnung - Cyberangriffe auf Kritische Infrastrukturen und Finanzinstitute können erhebliche gesellschaftliche Auswirkungen haben. Die Europäische Union hat deshalb die NIS2-Richtlinie und den Digital Operational Resilience Act (DORA) eingeführt, um diese zu minimieren.

  • KI im Arbeitsalltag: Werkzeug, kein Wundermittel

    Knapp 60 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden nutzen laut einer Studie des Branchenverbands Bitkom inzwischen KI-basierte Chatbots. Wie gut die Ergebnisse ausfallen, die diese Bots und andere KI-Tools liefern, hängt allerdings wesentlich von der verwendeten Datengrundlage und einem wirklich sinnvollen Einsatzszenario ab.

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen