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Gesetzesentwurf gegen Kostenfallen im Internet


vzbv begrüßt Button-Lösung: Verträge werden nur dann zustande kommen, wenn Verbraucher per Klick bestätigen, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen haben
Ein aus Sicht des vzbv kritischer Angriffspunkt in Sachen Abofallen sind nach wir vor Smartphones


(01.09.11) - Weniger Abzocke im Internet und via Smartphone - das verspricht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom neuen Gesetzesentwurf gegen Kostenfallen im Internet. Anbieter müssen noch deutlicher über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung informieren. Verträge werden nur dann zustande kommen, wenn Verbraucher per Klick bestätigen, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen haben (Button-Lösung). Im Zweifel müssen die Unternehmen beweisen, dass ein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist. "Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können", sagt vzbv-Rechtsexpertin Jutta Gurkmann.

Die Verbraucherzentralen schätzen die Zahl der bundesweit bei ihnen eingehenden Beschwerden auf rund 22.000 pro Monat. Laut einer aktuellen Untersuchung des Sozialforschungsinstitut Infas (Telekommunikationsmonitor) sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen - das sind elf Prozent aller deutschen Internetnutzer.

Ein aus Sicht des vzbv kritischer Angriffspunkt in Sachen Abofallen sind nach wir vor Smartphones. "Smartphones können ein Schlupfloch für Abzocker sein, das konsequent geschlossen werden muss", fordert Jutta Gurkmann. Die Gefahr lauert dann, wenn Abofallenbetreiber ein Werbebanner schalten und über diesen Weg an die Mobilnummer der Nutzer kommen. Ein Klick auf ein Werbebanner kann dann dazu führen, dass unseriöse Anbieter über den Telefonprovider Beträge für eine fiktive Dienstleistung in Rechnung stellen und einfach vom Konto der Mobilfunknutzer abziehen (sogenanntes Wap-Billing).

Dies wäre im Zuge der derzeit im Bundestag beratenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes einfach zu beheben, indem Nutzer die Möglichkeit bekommen, bei ihrem Telefon-Provider die Einziehung von Forderungen Dritter über die Telefonabrechnung aktiv "freizuschalten". Momentan bieten lediglich zwei Mobilfunk-Provider ihren Kunden eine Sperrmöglichkeit an.

Juristischer Kampf gleicht Sisyphos-Arbeit
Der juristische Kampf gegen Abofallen gleicht einer Sisyphos-Arbeit: Auf einen juristischen Erfolg im Einzelfall reagieren die Anbieter mit veränderten Webseiten, Unternehmen haben ihren Geschäftssitz im Ausland. Viele Verbraucher beschweren sich über das Gebaren aggressiver Inkassounternehmen, die versuchen, die vermeintlichen Forderungen einzutreiben. Die Verbraucherzentralen nehmen diese Geschäftspraktiken derzeit mit einer Umfrage unter Verbrauchern genauer ins Visier. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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