Verbraucherzentralen starten Befragung zum Thema "Vorzeitige Kündigung von Altersvorsorgeverträgen" Initiative Finanzmarktwächter will systematische Missstände im Finanzmarkt aufzeigen will
(01.09.11) - Weshalb Verbraucher vorzeitig ihre Verträge zur privaten Altersvorsorge kündigen – dies ist Gegenstand einer Befragung der Verbraucherzentralen. Die Aktion ist Teil der Initiative Finanzmarktwächter, die systematische Missstände im Finanzmarkt aufzeigen will. Verschiedene Statistiken und Beobachtungen der Verbraucherschützer zeigen, dass viele Verbraucher ihre Verträge für die private Altersvorsorge vorzeitig kündigen, mit verlustreichen Folgen.
Bislang gibt es jedoch keine amtliche Statistik, die die vielfältigen Ursachen systematisch aufarbeitet. Die Befragung soll nun Licht ins Dunkel bringen.
Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Ein entsprechender Fragebogen ist auf den Webseiten der Verbraucherzentralen NRW abrufbar oder kann unter www.vz-nrw.de/waechter bestellt werden. Die Befragung läuft bis zum 30. September 2011. Ergebnisse und Empfehlungen werden im Herbst veröffentlicht.
Hintergrund: Die Arbeit der Verbraucherzentralen dient als wichtiger Sensor für Mängel und Missstände im Finanzmarkt. Als Finanzmarktwächter können die Verbraucherschützer der staatlichen Finanzaufsicht Impulse geben, unseriöse Geschäftspraktiken gegenüber privaten Anlegern, Kreditnehmern und Versicherten zu erkennen.
Die Initiative Finanzmarktwächter möchte das Potenzial einer solchen Wächterfunktion unter anderem am Beispiel der Befragung aufzeigen. An der Initiative beteiligen sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die 16 Verbraucherzentralen. (Verbraucherzentrale NRW: ra)
Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief
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Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.
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