Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Schadensersatz wegen Diskriminierung?


Die bayerische Justizministerium übt Kritik an Scoring-Praxis der Banken und fordert: "Keine Ausgrenzung durch Statistik!"
Verbraucher haben einen Anspruch darauf, dass ihnen die Schufa einmal im Jahr kostenlos Auskunft über ihre Daten gibt


(30.08.11) - "Kreditantrag abgelehnt" - Warum? Das erfahre der Kunde von seiner Bank nur selten. Grund sei meist ein schlechter "Score-Wert". Die bayerische Justizministerium Dr. Beate Merk übt Kritik an Scoring-Praxis der Banken und fordert: "Keine Ausgrenzung durch Statistik!"

Beim Scoring handele es sich um ein automatisiertes Verfahren, bei dem der Kunde bewertet wird: Banken, Versandhändler, aber auch Vermieter errechneten aus den Daten von Auskunfteien wie der Schufa die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde pünktlich zahlt und auch sonst keine Schwierigkeiten macht. Kriterien seien beispielsweise Einkommen, Alter und Wohnort.

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt: "Die Praxis zeigt, dass die errechneten Prognosewerte nicht immer richtig sind. Es kann doch nicht sein, dass jemand, der aus beruflichen Gründen häufig umzieht, allein deshalb einen schlechten 'Score-Wert' erhält. Das macht nicht nur wirtschaftlich keinen Sinn, sondern ist auch rechtlich fragwürdig. Denn das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass die Daten für die Prognose erheblich sein müssen."

Problematisch sei laut Merk zudem, dass Auskunfteien immer wieder unrichtige Daten speichern oder gar Personen verwechseln würden. Es dürfe auch nicht alles gespeichert werden. Schranken setze das Bundesdatenschutzgesetz vor allem bei Informationen über Zahlungsrückstände.

Merk appellierte an die Öffentlichkeit: "Seit 1. April 2010 haben Sie als Verbraucher einen Anspruch darauf, dass Ihnen die Schufa einmal im Jahr kostenlos Auskunft über Ihre Daten gibt. Nutzen Sie dieses Recht! Denn wenn Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert sind, können Sie Berichtigung beziehungsweise Löschung verlangen!"

Merk konstatierte abschließend: "Wir dürfen nicht zulassen, dass ein rein statistisches Verfahren wie das Scoring bestimmte Personengruppen ausgrenzt. Ich appelliere deshalb an die Verbraucher: Lassen Sie sich die Gründe mitteilen, wenn Ihnen der gewünschte Vertrag nicht oder nur zu einem deutlich höheren Preis gewährt wird! Denn wenn kein sachlicher Grund vorliegt, könnten Sie einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Diskriminierung haben!"

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.vis.bayern.de/daten_medien/datenschutz/scoring.htm.

Auskunft über gespeicherten Daten können Verbaucher über die Seite www.meineschufa.de (Pfad: Produkte - Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz) beantragen. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen