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Schadensersatz wegen Diskriminierung?


Die bayerische Justizministerium übt Kritik an Scoring-Praxis der Banken und fordert: "Keine Ausgrenzung durch Statistik!"
Verbraucher haben einen Anspruch darauf, dass ihnen die Schufa einmal im Jahr kostenlos Auskunft über ihre Daten gibt


(30.08.11) - "Kreditantrag abgelehnt" - Warum? Das erfahre der Kunde von seiner Bank nur selten. Grund sei meist ein schlechter "Score-Wert". Die bayerische Justizministerium Dr. Beate Merk übt Kritik an Scoring-Praxis der Banken und fordert: "Keine Ausgrenzung durch Statistik!"

Beim Scoring handele es sich um ein automatisiertes Verfahren, bei dem der Kunde bewertet wird: Banken, Versandhändler, aber auch Vermieter errechneten aus den Daten von Auskunfteien wie der Schufa die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde pünktlich zahlt und auch sonst keine Schwierigkeiten macht. Kriterien seien beispielsweise Einkommen, Alter und Wohnort.

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt: "Die Praxis zeigt, dass die errechneten Prognosewerte nicht immer richtig sind. Es kann doch nicht sein, dass jemand, der aus beruflichen Gründen häufig umzieht, allein deshalb einen schlechten 'Score-Wert' erhält. Das macht nicht nur wirtschaftlich keinen Sinn, sondern ist auch rechtlich fragwürdig. Denn das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass die Daten für die Prognose erheblich sein müssen."

Problematisch sei laut Merk zudem, dass Auskunfteien immer wieder unrichtige Daten speichern oder gar Personen verwechseln würden. Es dürfe auch nicht alles gespeichert werden. Schranken setze das Bundesdatenschutzgesetz vor allem bei Informationen über Zahlungsrückstände.

Merk appellierte an die Öffentlichkeit: "Seit 1. April 2010 haben Sie als Verbraucher einen Anspruch darauf, dass Ihnen die Schufa einmal im Jahr kostenlos Auskunft über Ihre Daten gibt. Nutzen Sie dieses Recht! Denn wenn Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert sind, können Sie Berichtigung beziehungsweise Löschung verlangen!"

Merk konstatierte abschließend: "Wir dürfen nicht zulassen, dass ein rein statistisches Verfahren wie das Scoring bestimmte Personengruppen ausgrenzt. Ich appelliere deshalb an die Verbraucher: Lassen Sie sich die Gründe mitteilen, wenn Ihnen der gewünschte Vertrag nicht oder nur zu einem deutlich höheren Preis gewährt wird! Denn wenn kein sachlicher Grund vorliegt, könnten Sie einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Diskriminierung haben!"

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.vis.bayern.de/daten_medien/datenschutz/scoring.htm.

Auskunft über gespeicherten Daten können Verbaucher über die Seite www.meineschufa.de (Pfad: Produkte - Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz) beantragen. (Bayerisches Justizministerium: ra)


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