Internationale Kundendaten-Datei für Sicherheitsbehörden geplant: ICANN will angeblich die Registrare zur Speicherung sämtlicher personenbezogener Daten ihrer Kunden verpflichten, ohne dass es dafür nach deutschem oder europäischem Recht eine Rechtsgrundlage gibt
(02.11.12) - Neuer Anlauf für eine weltweite Vorratsdatenspeicherung: Die globale Internetverwaltungsorganisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) plant nach Erkenntnissen von eco neue Regeln für die Speicherung personenbezogener Daten von Domain-Inhabern. Auf Drängen von Strafverfolgungsbehörden und Regierungen sollen Domain-Anbieter künftig umfangreiche Datensätze über Domain-Inhaber noch jahrelang nach Vertragsende speichern. Diese Verpflichtung soll Gegenstand der neuen Verträge zwischen den Domain-Anbietern und der ICANN gewesen sein, die ab dem 14.10. im Rahmen der ICANN-Konferenz in Toronto beraten wurden.
Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ist in Deutschland seit langem ein umstrittener Punkt. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht bereits ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, da es in der bestehenden Fassung gegen das Grundgesetz verstieß. Nun droht eine noch umfangreichere Sammlung hochsensibler Informationen: Nach den Vorstellungen der Strafverfolgungsbehörden sollen Domain-Anbieter weltweit die Daten sämtlicher Personen, die eine Internetadresse registrieren, zentral erfassen und in einer Datenbank bis zwei Jahre nach Ende der Registrierung speichern.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco kritisiert das Vorhaben. "Die ICANN will die Registrare zur Speicherung sämtlicher personenbezogener Daten ihrer Kunden verpflichten, ohne dass es dafür nach deutschem oder europäischem Recht eine Rechtsgrundlage gibt. Dieser Ansatz ist nicht einmal von der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gedeckt", erläutert Oliver Süme, Vorstand für Recht, Politik und Regulierung bei eco. Ein weiteres Problem sieht er in den massiven Kosten, die aus den geplanten Regeln folgen: Die Unternehmen sollen für den Aufbau einer rechtswidrigen Speicherstruktur zahlen. Süme: "In aller Kürze steht in dem Entwurf: Die Internetwirtschaft soll an Recht und Gesetz vorbei viele Millionen Euro ausgeben, um das Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden verschlechtern."
Mit seiner Kritik steht der Verband nicht alleine. Auch die Artikel-29-Gruppe, das Beratungsgremium der europäischen Kommission zu Datenschutzfragen, kritisiert das Vorhaben. Die europäischen Datenschutzbeauftragten haben die Pläne gegenüber der ICANN in einem Schreiben als unrechtmäßig beanstandet. (eco: ra)
eco: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen