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Fahrtenschreiberpflicht für kleine Nutzfahrzeuge?


Die EU-Verkehrsminister stellten kürzlich die politischen Weichen für die Überarbeitung der sogenannten Tachographen-Verordnung
Die Vorzeichen deuten darauf aber hin, dass die Mitgliedstaaten eine Ausdehnung der Fahrtenschreiberpflicht für kleinere Handwerker-Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen ablehnen

(14.11.12) - Bayerns Europaministerin Emilia Müller hat den bayerischen Einsatz für größtmögliche Flexibilität bei der europäischen Tachographenverordnung im Interesse kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe unterstrichen. Müller sagte: "Bayern macht sich in Brüssel für die Interessen unserer Handwerksbetriebe stark, die nicht mit unnötigen bürokratischen Lasten beschwert werden dürfen. Wenn die EU-Verkehrsminister (…) über die Fahrtenschreiberpflicht diskutieren, muss das Ziel weniger und nicht mehr Bürokratie sei. Denn die Tachographenpflicht verursacht erhebliche Mehrkosten für die Betriebe. Und für diese Mehrkosten gibt es bei Handwerksbetrieben in vielen Fällen keinerlei sachliche Rechtfertigung".

Konkret geht es Bayern darum, dass die Fahrtenschreiberpflicht nicht auf Nutzfahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen Gewicht ausgedehnt wird. Auch setzt sich der Freistaat dafür ein, eine Befreiung von der Fahrtenschreiberpflicht vorzusehen, wenn der Einsatzradius der Handwerkerfahrzeuge bis 150 Kilometer um den Betrieb herum liegt.

"Die Vorzeichen deuten darauf hin, dass die Mitgliedstaaten eine Ausdehnung der Fahrtenschreiberpflicht für kleinere Handwerker-Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen ablehnen. Hier zeichnet sich mithin ein Erfolg für die Interessen unserer Handwerker ab. Bei der Frage der Befreiung bei einem Einsatzradius über 100 km bis zu 150 km - gerade für Handwerksbetriebe im ländlichen Raum ein wichtiges Thema - müssen wir noch weiter Überzeugungsarbeit leisten. Die besseren Argumente stehen auch hier auf unserer Seite", so Europaministerin Müller.

Die EU-Verkehrsminister stellten kürzlich die politischen Weichen für die Überarbeitung der sogenannten Tachographen-Verordnung. Das Europäische Parlament hatte im Juli 2012 eine Ausdehnung der Tachographenpflicht auf Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen sowie eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge des Handwerksgewerbes in der Nahzone bis maximal lediglich 100 km vom Standort des Unternehmens gefordert.

Diese Vorschläge des Europäischen Parlaments bedeuten gegenüber der heute geltenden Rechtslage eine teilweise Verschlechterung beziehungsweise eine nur unzureichende Verbesserung für das Handwerksgewerbe. Rat und Parlament müssen sich dann im Anschluss auf die endgültigen Regelungen einigen. (Bayerischen Staatskanzlei: ra)


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