Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro


Europäische Kommission stellt Verstoß von Apple und Meta gegen das Gesetz über digitale Märkte fest
Die gegen Apple verhängte Geldbuße trägt der Schwere und Dauer der Nichteinhaltung Rechnung



Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden. Daher hat die Kommission gegen Apple und Meta Geldbußen in Höhe von 500 Mio. Euro bzw. 200 Mio. Euro verhängt.

Die beiden Beschlüsse erfolgten nach intensiven Gesprächen mit den betroffenen Unternehmen, bei denen diese ihre Standpunkte und Argumente im Einzelnen darlegen konnten.
Nichteinhaltungsbeschluss im Falle der Lenkungsregeln von Apple

Gemäß dem Gesetz über digitale Märkte sollten App-Entwickler, die ihre Apps über den App Store von Apple vertreiben, Kundinnen und Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores informieren, sie zu diesen Angeboten lenken und ihnen die Möglichkeit geben können, dort einzukaufen.

Die Kommission hat festgestellt, dass Apple dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Aufgrund einiger von Apple auferlegten Beschränkungen können App-Entwickler die Vorteile alternativer Vertriebskanäle außerhalb des App Stores nicht in vollem Umfang nutzen. Apple hindert App-Entwickler außerdem daran, Verbraucherinnen und Verbraucher direkt über alternative und günstigere Angebote zu informieren, wodurch diese nicht in vollem Umfang von solchen Angeboten profitieren können. Das Unternehmen konnte nicht nachweisen, dass diese Beschränkungen objektiv notwendig und verhältnismäßig sind.

Im Rahmen des igen Beschlusses hat die Kommission Apple aufgefordert, die technischen und kommerziellen Lenkungsbeschränkungen aufzuheben sowie Verstöße in Zukunft zu vermeiden, was auch Verhaltensweisen mit gleichwertiger Zielsetzung oder Wirkung einschließt.

Die gegen Apple verhängte Geldbuße trägt der Schwere und Dauer der Nichteinhaltung Rechnung.

Die Kommission hat außerdem dank der frühzeitigen und proaktiven Bemühungen von Apple um eine Lösung zur Einhaltung der Verpflichtungen zur Nutzerfreiheit bei der Einstellungsauswahl die entsprechende Untersuchung abgeschlossen. Weitere Informationen zu diesen Beschlüssen finden Sie unter diesem Link.

Nichteinhaltungsbeschluss im Falle des "Consent or Pay"-Modells von Meta
Nach dem Gesetz über digitale Märkte müssen Torwächter die Einwilligung der Nutzer in die Zusammenführung ihrer personenbezogenen Daten zwischen Diensten einholen. Nutzer, die keine Einwilligung erteilen, müssen Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben.

Im November 2023 führte Meta ein binäres "Consent or Pay"-Werbemodell ein. Bei diesem Modell hatten Nutzer von Facebook und Instagram in der EU die Wahl zwischen der Einwilligung in die Zusammenführung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung oder der Zahlung eines monatlichen Abonnements für einen werbefreien Dienst.

Die Kommission stellte fest, dass dieses Modell nicht mit dem Gesetz über digitale Märkte im Einklang steht, da es den Nutzern nicht die erforderliche spezifische Wahl eines Dienstes einräumt, der weniger personenbezogenen Daten verwendet, ansonsten aber dem Dienst mit "personalisierter Werbung" gleichwertig ist. Metas Modell erlaubte es den Nutzern auch nicht, ihr Recht auf freie Einwilligung in die Zusammenführung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.

Im November 2024 führte Meta nach zahlreichen Gesprächen mit der Kommission eine weitere Version des kostenlosen Modells mit personalisierter Werbung ein, das eine neue Option aufweist, bei der angeblich weniger personenbezogene Daten für die Anzeige von Werbung verwendet werden. Die Kommission prüft derzeit diese neue Option und setzt ihren Dialog mit Meta fort, wobei sie das Unternehmen auffordert, Nachweise für die Auswirkungen dieses neuen Werbemodells in der Praxis vorzulegen.

Unbeschadet dieser laufenden Prüfung betrifft der Nichteinhaltungsbeschluss den Zeitraum, in dem Endnutzern in der EU zwischen März 2024, als die Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte rechtsverbindlich wurden, und November 2024, als das neue Werbemodell von Meta eingeführt wurde, nur die binäre "Consent or Pay"-Option zur Verfügung stand.

Die gegen Meta verhängte Geldbuße trägt auch der Schwere und Dauer der Nichteinhaltung Rechnung. Es bleibt festzuhalten, dass die igen Nichteinhaltungsbeschlüsse gegen Apple und Meta die ersten ihrer Art im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte sind.

Die Kommission hat überdies festgestellt, dass Metas Online-Vermittlungsdienst Facebook Marketplace nicht mehr im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte benannt werden sollte. Dem Beschluss liegt ein Antrag von Meta vom 5. März 2024 auf Überprüfung der Benennung von Marketplace zugrunde. Nach sorgfältiger Prüfung von Metas Argumenten und infolge der zusätzlichen Maßnahmen zur Durchsetzung und laufenden Überwachung durch Meta, die dem Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Marketplace entgegenwirken sollen, stellte die Kommission fest, dass Marketplace im Jahr 2024 weniger als 10 000 gewerbliche Nutzer hatte. Meta erreicht daher nicht mehr den einschlägigen Schwellenwert, der vermuten lässt, dass Marketplace gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern dient.




Nächste Schritte
Apple und Meta müssen den Beschlüssen der Kommission innerhalb von 60 Tagen nachkommen, andernfalls drohen ihnen Zwangsgelder.

Die Kommission setzt gemeinsam mit Apple und Meta ihre Bemühungen fort, die Einhaltung der Beschlüsse der Kommission und des Gesetzes über digitale Märkte im Allgemeinen sicherzustellen.

Hintergrund
Am 25. März 2024 leitete die Kommission Untersuchungen wegen Nichteinhaltung gegen Apple aufgrund der Weiterleitungsregeln im App Store und gegen Meta aufgrund des "Consent or Pay"-Modells ein. Am 24. Juni 2024 und 1. Juli 2024 setzte die Kommission Apple bzw. Meta von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis, dass die Unternehmen gegen das Gesetz über digitale Märkte verstoßen.

Apple und Meta hatten die Möglichkeit zur Ausübung ihrer Verteidigungsrechte, indem sie alle in den Untersuchungsakten der Kommission enthaltenen Unterlagen eingehend prüfen und umfassend schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antworten konnten. Die Kommission kann gegen Unternehmen bei Nichteinhaltung der Vorschriften Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.05.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen