Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Reisekostenerstattung für Feuerwehrführungskräfte


Joachim Herrmann: "Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger darf nicht zu finanziellen Nachteilen führen"
Führungsdienstgrade bei den Feuerwehren: Künftig soll die Reisekostenvergütung auch für Fahrten schon ab der Wohnung gewährt werden


(01.08.11) - Für die bayerischen Feuerwehren wird es in Sachen Reisekostenerstattung wichtige Verbesserungen geben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Wir wollen für unsere Führungsdienstgrade bei den Feuerwehren schnellstmöglich eine bessere Reisekostenerstattung. Künftig soll die Reisekostenvergütung auch für Fahrten schon ab der Wohnung gewährt werden. Damit erfüllen wir ein wichtiges Anliegen des Landesfeuerwehrverbands Bayern." Bereits mit Wirkung ab 1. August 2011 werde der Innenminister die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz entsprechend ändern. "Diejenigen, die sich ehrenamtlich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen, dürfen keine finanziellen Nachteile erleiden."

Seit einer Änderung des bayerischen Reisekostengesetzes im Jahr 2010 konnten Feuerwehrführungskräften die Reisekosten nur noch für Fahrten ab dem Landratsamt oder ab dem Feuerwehrgerätehaus gezahlt werden. Dies konnte zu finanziellen Nachteilen führen, wenn die Feuerwehrführungskräfte zum Beispiel von zu Hause zu einem Einsatz fuhren. Zudem konnten Kreisbrandräte, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister Kosten für Fahrten zum Landratsamt, etwa zu dienstlichen Besprechungen, nicht geltend machen.

Herrmann sagte: "Unsere Feuerwehrführungskräfte fahren oft von zu Hause zu einem Einsatz oder zu dienstlichen Veranstaltungen. Nach der derzeit geltenden Rechtslage können sie die ihnen tatsächlich entstandenen Fahrtkosten in vielen Fällen nicht mehr abrechnen. Daher bestand Handlungsbedarf. Wer sich für unsere Sicherheit einsetzt, darf dafür nicht noch persönlich draufzahlen." (Bayerisches Innenministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen