Reisekostenerstattung für Feuerwehrführungskräfte
Joachim Herrmann: "Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger darf nicht zu finanziellen Nachteilen führen"
Führungsdienstgrade bei den Feuerwehren: Künftig soll die Reisekostenvergütung auch für Fahrten schon ab der Wohnung gewährt werden
(01.08.11) - Für die bayerischen Feuerwehren wird es in Sachen Reisekostenerstattung wichtige Verbesserungen geben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Wir wollen für unsere Führungsdienstgrade bei den Feuerwehren schnellstmöglich eine bessere Reisekostenerstattung. Künftig soll die Reisekostenvergütung auch für Fahrten schon ab der Wohnung gewährt werden. Damit erfüllen wir ein wichtiges Anliegen des Landesfeuerwehrverbands Bayern." Bereits mit Wirkung ab 1. August 2011 werde der Innenminister die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz entsprechend ändern. "Diejenigen, die sich ehrenamtlich für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen, dürfen keine finanziellen Nachteile erleiden."
Seit einer Änderung des bayerischen Reisekostengesetzes im Jahr 2010 konnten Feuerwehrführungskräften die Reisekosten nur noch für Fahrten ab dem Landratsamt oder ab dem Feuerwehrgerätehaus gezahlt werden. Dies konnte zu finanziellen Nachteilen führen, wenn die Feuerwehrführungskräfte zum Beispiel von zu Hause zu einem Einsatz fuhren. Zudem konnten Kreisbrandräte, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister Kosten für Fahrten zum Landratsamt, etwa zu dienstlichen Besprechungen, nicht geltend machen.
Herrmann sagte: "Unsere Feuerwehrführungskräfte fahren oft von zu Hause zu einem Einsatz oder zu dienstlichen Veranstaltungen. Nach der derzeit geltenden Rechtslage können sie die ihnen tatsächlich entstandenen Fahrtkosten in vielen Fällen nicht mehr abrechnen. Daher bestand Handlungsbedarf. Wer sich für unsere Sicherheit einsetzt, darf dafür nicht noch persönlich draufzahlen." (Bayerisches Innenministerium: ra)
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
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