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Zentrales elektronisches Personenstandsregister


Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Zentrales elektronisches Personenstandsregister (ZEPR) soll noch vor 2014 eingerichtet werden – Betrieb durch Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) beabsichtigt"
Mit der Reform des Personenstandsrechts am 01.01.2009 wurde die elektronische Führung der Personenstandsregister zugelassen


(27.06.11) - Der Ministerrat hat die weiteren Weichen zur Einrichtung und zum Betrieb eines zentralen elektronischen Personenstandsregisters (ZEPR) gestellt. Innenminister Joachim Herrmann sagte: "Wir wollen in Bayern noch vor dem 01.01.2014 ein zentrales elektronisches Personenstandsregister einrichten. Mit dem Aufbau und dem Betrieb des ZEPR soll die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) betraut werden. Sie bietet auf Grund ihrer hohen Erfahrung die beste Gewähr, dass der Betrieb des ZEPR reibungslos funktionieren wird."

Für die AKDB als Betreiber spreche etwa, dass sie über ein einschlägiges fachliches Know-how verfüge und mit der zentralen Melderegisterauskunft bereits ein vergleichbar komplexes Verfahren für die bayerischen Kommunen durchführe. Der Innenminister erklärte: "Ohne jede Frage: Die AKDB ist ein erfahrener Dienstleister unserer Kommunen. Für den Aufbau und Betrieb des ZEPR ist sie der richtige Partner."

Mit der Reform des Personenstandsrechts am 01.01.2009 wurde die elektronische Führung der Personenstandsregister zugelassen. Diese muss spätestens bis 01.01.2014 verpflichtend in allen Standesämtern umgesetzt werden. Zusätzlich wurden die Länder ermächtigt, auf Landesebene ein ZEPR einzurichten.

Innenminister Herrmann sagte: "Das ZEPR ermöglicht es den angeschlossenen Standesämtern, auch die Registereinträge der anderen angeschlossenen Standesämter zu benutzen. Damit können die Bürger bayernweit bei den Standesämtern aus Personenstandseinträgen Auskünfte oder Personenstandsurkunden erhalten." Das bedeute mehr Bürgerfreundlichkeit und weniger Bürokratie, da sich bislang ein Bürger immer an das Standesamt habe wenden müssen, das den Personenstandsfall beurkundet habe. Alle bayerischen Standesämter sollen zum Anschluss an das ZEPR verpflichtet werden.

Der Ministerrat billigte in seiner Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nunmehr den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet wird. Deren Einvernehmen ist nach einem Ministerratsbeschluss von 2009 für die Einrichtung des ZEPR erforderlich. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass die kommunalen Spitzenverbände ihr Einverständnis mit diesem ausgewogenen Gesamtpaket erklären werden", so Herrmann. (Bayerisches Innenministerium: ra)


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