Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

"Hannemann, geh du voran!"


Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann beantragt neuen Personalausweis (ePA)
Durch die Speicherung der Fingerabdrücke soll die Sicherheit des Personalausweises erhöht und die Möglichkeit eines Missbrauchs verringert
werden

(05.11.10) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat am letzten Dienstag als einer der ersten Bürger Bayerns in der Stadt Erlangen einen neuen Personalausweis beantragt. Ob er auch seine Fingerabdrücke auf dem elektronischen Personalausweis (ePA) speichern ließ, wurde von seiner Presseabteilung - vielleicht wohlweislich - nicht mitgeteilt.

"Der neue Personalausweis ist ein echtes Multitalent. Neben der Aufnahme biometrischer Merkmale einschließlich freiwilliger Speicherung der Fingerabdrücke ist vor allem die Möglichkeit des elektronischen Identitätsnachweises eine echte Neuerung. Die Onlinefunktionen werden viele Vorteile bei Behörden und im Geschäftsverkehr bringen", sagte der Innenminister.

Mit dem neuen Personalausweis werden sich die Ausweisinhaber künftig im Internet elektronisch ausweisen können. Das gilt sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern wie beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets.

Der neue Personalausweis erfüllt auch die herkömmlichen Aufgaben des Ausweises. Bei der Beantragung werden die erforderlichen Daten wie insbesondere Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum des Antragstellers erfasst und auf einem Chip gespeichert. Daneben ist ein Lichtbild für den Personalausweis erforderlich.

Das Lichtbild und die Daten, die bislang nur auf dem Ausweisdokument aufgedruckt waren, werden künftig auch in einem Chip gespeichert.

Der Antragsteller kann selbst bestimmen, ob er auch seine Fingerabdrücke im Chip des Ausweises speichern lassen möchte. Durch die Speicherung der Fingerabdrücke soll die Sicherheit des Personalausweises erhöht und die Möglichkeit eines Missbrauchs verringert werden.

Die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises beträgt für Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro, für Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro. Bei bedürftigen Antragstellern ist eine Gebührenreduzierung oder Gebührenbefreiung möglich.

Wichtig ist zudem, dass niemand zum Austausch seines alten Personalausweises vor Ablauf dessen Gültigkeit gezwungen ist. Vielmehr behalten die alten Personalausweise ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. (Bayerische Staatskanzlei: ra)

Lesen Sie auch:
Neuer Personalausweis: Unsicher und teuer?
Neuer Personalausweis und Online-Kriminalität
Neuer Personalausweis gefällt nicht jedem


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Erfolgsfaktoren auf dem Kapitalmarkt

    Die EVPs der Finanzsoftwareanbieter Finastra teilen ihre Prognosen für das kommende Jahr zu Themen wie Instant Payments, Kreditvergabe, die Bedeutung von Ökosystemen und Erfolgsfaktoren auf dem Kapitalmarkt.

  • Datenverarbeitung im Ausland

    Unternehmen, die Daten in die USA transferieren, drohen neue rechtliche Unsicherheiten durch die Amtsübernahme des neuen US-Präsidenten Donald Trump. Darauf hat der Digitalverband Bitkom hingewiesen. Das derzeitige Abkommen zwischen der EU und den USA, das Data Privacy Framework, fußt auf Zusagen der US-Regierung, die der damalige Präsident Joe Biden mit einer Executive Order gegeben hat.

  • Cyber-Sicherheit: Rückgrat des Bankwesens

    Am 4. Dezember 2024 beging die Welt den Internationalen Tag der Banken. In diesem Rahmen sollte man über die Rolle der Digitalisierung und IT-Sicherheit als Garant für Vertrauen im modernen Bankwesen nachdenken. Transaktionen werden immer häufiger digital getätigt, daher muss die Sicherheit dieses digitalen Zahlungsverkehrs garantiert sein, um Malware, Datenlecks, Phishing und Betrug zu vermeiden.

  • Wachstum im Finanzsektor

    Der Wettbewerbsdruck auf Finanzinstitute wächst. Vor allem deutsche Banken stagnieren bei der Expansion und riskieren, Anlegergruppen an ausländische Konkurrenten zu verlieren. Eine Hürde ist hier die Berücksichtigung nationaler und internationaler Gesetzgebung. Besonders die Steuerabwicklung fordert Finanzunternehmen heraus, da der rechtliche Rahmen von Land zu Land stark variiert.

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen