Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan
Kartellrechtsexperten von CMS Hasche Sigle beraten Pelikan und Herlitz erfolgreich vor dem Bundeskartellamt Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts: Kartellamt befragte mehr als 40 Wettbewerber und Kunden
(01.04.10) - Das Bundeskartellamt hat nach einer eingehenden viermonatigen Prüfung die Übernahme der Kontrolle über Herlitz durch Pelikan ohne Auflagen freigegeben. Beide Unternehmen zählen zu den führenden Marken in der Papier-, Büro- und Schreibwaren-Industrie und gehören zu den deutschen Traditionsunternehmen.
Ein Team von CMS Hasche Sigle um Lead Partner Dr. Michael Bauer hat Pelikan und Herlitz bei diesem Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts umfassend beraten. Dr. Michael Bauer berät Herlitz bereits seit einigen Jahren in kartellrechtlichen Fragen. Bei der Übernahme durch Pelikan hatte ein Team von CMS Hasche Sigle bereits Herlitz gesellschafts- und finanzierungsrechtlich beraten.
Die Transaktion betraf den Erwerb eines 65,99%-igen Anteils an der Herlitz AG durch die Pelikan International Corporation Bhd. Veräußerer war eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Fonds Advent International. Das Zusammenschlussvorhaben wurde im November 2009 beim Bundeskartellamt angemeldet.
Im Dezember 2009 eröffnete das Bundeskartellamt die vertiefte Prüfungsphase. Aufgrund der breiten Produktpalette beider Unternehmen konnte sich der Zusammenschluss potentiell auf mehr als 100 Märkte auswirken. Das Kartellamt befragte mehr als 40 Wettbewerber und Kunden. Die intensive Marktuntersuchung bestätigte schließlich, dass dem Zusammenschluss wettbewerbliche Bedenken nicht entgegenstehen.
Im Rahmen seiner Entscheidung hat das Kartellamt auch erstmalig Aussagen zur konkreten Definition der Handelsumsatzklausel in der deutschen Fusionskontrolle gemacht. (CMS Hasche Sigle: ra)
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Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."
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