Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Pressevielfalt im Einzelhandel garantiert


Bundeskartellamt genehmigt Fusion im Pressegrosso
Grundlage des Grossosystems in Deutschland ist die Neutralität des Pressegroßhandels gegenüber allen Verlagen und allen Presseprodukten


(12.04.10) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Kontrolle über die Presse Vertrieb Pfalz GmbH & Co. KG, Frankenthal (PV Pfalz) durch die Roth+Horsch Pressevertrieb GmbH & Co. KG, Weiterstadt (Roth+Horsch) im Hauptprüfverfahren freigegeben. Beide Unternehmen sind im Pressegroßhandel tätig.

Roth+Horsch ist ein bislang verlagsunabhängiger Pressegrossist. An der PV Pfalz halten insgesamt zehn Verlage zusammen 80 Prozent der Anteile, darunter die Verlage Axel Springer, Bauer, Gruner + Jahr, Burda und WAZ. An dem neu entstehenden Unternehmen mit dem Namen Frankenthaler Pressevertrieb werden die zehn Verlage zusammen nur noch eine Minderheitsbeteiligung halten.

Das Vorhaben betrifft die Märkte des Presse-Grosso in Südhessen mit den Städten Darmstadt und Offenbach, in der Pfalz mit den Städten Kaiserslautern und Worms sowie im nördlichen Baden-Württemberg mit der Stadt Mannheim.

Der Pressegroßhandel bezieht Zeitungen und Zeitschriften von den Verlagen und liefert diese an den Einzelhandel. Die Pressegrossisten haben in ihrem Vertriebsgebiet in der Regel das ausschließliche Vertriebsrecht für die Presseerzeugnisse der einzelnen Verlage. Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist daher durch ein Netz von Grosso-Gebietsmonopolen abgedeckt. Grundlage des Grossosystems in Deutschland ist die Neutralität des Pressegroßhandels gegenüber allen Verlagen und allen Presseprodukten.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV und der Bundesverband Presse-Grosso, der die Interessen der verlagsunabhängigen Pressegrossisten vertritt, haben sich 2004 auf eine "Gemeinsame Erklärung" im Sinne einer Selbstverpflichtung verständigt. Ziel ist es, ein leistungsfähiges Sortiments-Grosso zu erhalten, das Neutralität im Vertrieb, den Marktzutritt für alle Zeitungen und Zeitschriften und damit die Pressevielfalt im Einzelhandel weiterhin garantiert.

Der Zusammenschluss eines Grossisten ohne Verlagsbeteiligung (Roth+Horsch) mit einem Grossisten mit Verlagsbeteiligung (PV Pfalz) zu einem Grossisten, an dem die Verlage wieder beteiligt sind, hat beim Bundesverband Presse-Grosso die Befürchtung ausgelöst, die Neutralität des Grossosystems könnte gefährdet sein. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes ergaben keine Gründe für eine Untersagung des beabsichtigten Zusammenschlusses.

Die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ist weder auf den betroffenen Märkten des Pressegrosso noch auf Zeitungs- und Zeitschriftenmärkten zu erwarten. Die großen Verlage, insbesondere Axel Springer und Bauer, verfügen wegen der Bedeutung ihrer Presseprodukte zwar über eine starke Marktstellung gegenüber dem Pressegrosso insgesamt sowie den einzelnen Grossisten. Der Zusammenschluss von Roth+Horsch und PV Pfalz verändert die Marktstellung dieser Verlage jedoch nicht.

Auch das zusammengeschlossene Unternehmen Frankenthaler Pressevertrieb wird zur Neutralität gegenüber allen Verlagen verpflichtet sein. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen