Hochpreisige Auskunftsrufnummern
Bundesnetzagentur ordnet Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummern 11865 und 11878 an
Betroffene Verbraucher sollten Forderungen kritisch prüfen
(24.04.15) - Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltungen der Auskunftsdiensterufnummern 11865 und 11878 angeordnet und gleichzeitig zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Forderungen Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen.
Ortsnetzrufnummern, kostenlose 0800er-Rufnummern oder Service-Dienste-Rufnummern wurden genutzt, um Verbraucher zum Anruf auf die Auskunftsrufnummern 11865 und 11878 zu veranlassen. Hohe Tarife wurden so gezielt verschleiert. Das ist kein zulässiges Geschäftsmodell.
Bei der Bundesnetzagentur gingen vermehrt Beschwerden zu den nun abgeschalteten Auskunftsdiensterufnummern ein. Günstigere Rufnummern wurden zu dem Zweck genutzt, Verbraucher zum Anruf auf die hochpreisigen Auskunftsrufnummern zu veranlassen, um dort Umsatz zu generieren. Dadurch wurden gesetzliche Vorgaben zur Preistransparenz umgangen. Bei beiden Auskunftsdiensterufnummern wurde zudem festgestellt, dass eine Weitervermittlung oftmals ohne ordnungsgemäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch erfolgte. Hierzu sind Betreiber eines Auskunftsdienstes vor jeder Weitervermittlung zu jeder Rufnummer in jedes Netz verpflichtet.
Weitere Verbraucherinformationen zu Rufnummernmissbrauch und zum verhängten Rechnungslegungsverbot sind im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/Rufnummernmissbrauch veröffentlicht. Verbraucher können sich zudem an die Hotline 0291/9955-206 wenden.
(Bundesnetzagentur: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Überschneidung der Geschäftsfelder
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.
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Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."
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Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.