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Weiterhin wesentlichem Wettbewerb


Bundeskartellamt gibt den Erwerb des Geschäftsbereichs Hartweizen der Pfalzmühle Mannheim durch GoodMills Deutschland frei
Das Bundeskartellamt hat im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens umfangreiche Marktermittlungen durchgeführt

(20.04.15) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg, den Geschäftsbereich Hartweizen der Pfalzmühle Mannheim von der PMG Premium Mühlen Gruppe GmbH & Co. KG, Neuss, zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "GoodMills Deutschland wird zwar durch das Zusammenschlussvorhaben seine Marktposition in Südwestdeutschland bei der Herstellung und dem Vertrieb von Hartweizenmahlprodukten stärken. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs ist damit aber nicht verbunden, da GoodMills Deutschland auch weiterhin wesentlichem Wettbewerb durch andere inländische und ausländische Anbieter ausgesetzt sein wird."

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens umfangreiche Marktermittlungen durchgeführt. Hauptprodukt auf dem sachlich relevanten Markt ist der bei der Vermahlung von Hartweizen anfallende Hartweizengrieß für die Herstellung von Pasta. In räumlicher Hinsicht sprachen hier gute Gründe dafür, von einem auf das Gebiet Südwestdeutschland beschränkten regionalen Markt auszugehen. Das Bundeskartellamt konnte die räumliche Marktabgrenzung aber im Ergebnis offenlassen.

GoodMills Deutschland – ehemals VK Mühlen – gehört zu den größten Mühlenunternehmen in Deutschland und stärkt durch den Zusammenschluss seine bereits bestehende Stellung als Marktführer in dem Gebiet Südwestdeutschland. Dennoch ist weiterhin von einem hinreichenden Wettbewerbsdruck auszugehen. In dem Markt für Hartweizenmahlprodukte gibt es erhebliche Überkapazitäten, so dass den Kunden auch nach dem Zusammenschluss ausreichende Alternativen für die Beschaffung zur Verfügung stehen werden. Diese Überkapazitäten können auch wettbewerbswirksam eingesetzt werden, da die Transportkosten verhältnismäßig gering sind und schon jetzt eine relativ hohe Kundenwechselintensität besteht. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

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