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Weiterhin wesentlichem Wettbewerb


Bundeskartellamt gibt den Erwerb des Geschäftsbereichs Hartweizen der Pfalzmühle Mannheim durch GoodMills Deutschland frei
Das Bundeskartellamt hat im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens umfangreiche Marktermittlungen durchgeführt

(20.04.15) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg, den Geschäftsbereich Hartweizen der Pfalzmühle Mannheim von der PMG Premium Mühlen Gruppe GmbH & Co. KG, Neuss, zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "GoodMills Deutschland wird zwar durch das Zusammenschlussvorhaben seine Marktposition in Südwestdeutschland bei der Herstellung und dem Vertrieb von Hartweizenmahlprodukten stärken. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs ist damit aber nicht verbunden, da GoodMills Deutschland auch weiterhin wesentlichem Wettbewerb durch andere inländische und ausländische Anbieter ausgesetzt sein wird."

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens umfangreiche Marktermittlungen durchgeführt. Hauptprodukt auf dem sachlich relevanten Markt ist der bei der Vermahlung von Hartweizen anfallende Hartweizengrieß für die Herstellung von Pasta. In räumlicher Hinsicht sprachen hier gute Gründe dafür, von einem auf das Gebiet Südwestdeutschland beschränkten regionalen Markt auszugehen. Das Bundeskartellamt konnte die räumliche Marktabgrenzung aber im Ergebnis offenlassen.

GoodMills Deutschland – ehemals VK Mühlen – gehört zu den größten Mühlenunternehmen in Deutschland und stärkt durch den Zusammenschluss seine bereits bestehende Stellung als Marktführer in dem Gebiet Südwestdeutschland. Dennoch ist weiterhin von einem hinreichenden Wettbewerbsdruck auszugehen. In dem Markt für Hartweizenmahlprodukte gibt es erhebliche Überkapazitäten, so dass den Kunden auch nach dem Zusammenschluss ausreichende Alternativen für die Beschaffung zur Verfügung stehen werden. Diese Überkapazitäten können auch wettbewerbswirksam eingesetzt werden, da die Transportkosten verhältnismäßig gering sind und schon jetzt eine relativ hohe Kundenwechselintensität besteht. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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