Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Regulierung der Kartenzahlungssysteme


Electronic Cash – Verpflichtungszusagen der Kreditwirtschaft umgesetzt
Andreas Mundt: "Die Spitzenverbände der Banken haben ihre Zusagen eingehalten. Im Wege der Verhandlung konnten die Händler nun teils deutlich reduzierte Preise vereinbaren"

(29.04.15) - Händler mussten in der Vergangenheit für jede Zahlung ihrer Kunden per EC-Karte 0,3Prozent des jeweiligen Kartenumsatzes an die kartenausgebende Bank abführen. Die Höhe dieses Entgelts wurde einheitlich von den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft festgelegt. Gegen diese Praxis richtete sich ein Verfahren des Bundeskartellamtes. Im April des vergangenen Jahres verpflichteten sich die Spitzenverbände daraufhin, die einheitlichen Händlerentgelte aufzugeben und Verhandlungslösungen einzuführen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Spitzenverbände der Banken haben ihre Zusagen eingehalten. Im Wege der Verhandlung konnten die Händler nun teils deutlich reduzierte Preise vereinbaren. Gerade kleinere Händler profitieren von dem neuen System. Im Unterschied zu großen Einzelhandelsketten oder den Mineralölkonzernen mit ihren Tankstellen konnten kleine Händler in der Vergangenheit keine Preiszugeständnisse durchsetzen."

Seit dem 1. November 2014 werden electronic cash-Transaktionen in Deutschland nur noch auf der Grundlage verhandelter Entgelte zwischen Händlern und Banken abgerechnet.

Die Verhandlungen wurden in der Regel von den jeweiligen Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft mit verschiedenen sogenannten Konzentratoren, die jeweils eine Gruppe von Händler vertreten, geführt. Als Konzentratoren traten bislang überwiegend Netzbetreiber der elektronischen Kartensysteme auf. Künftig könnten aber auch Dritte wie z.B. Händlerkooperationen solche Verhandlungen führen.

Electronic-cash ist nach Bargeld das in Deutschland mit Abstand am häufigsten genutzte Zahlungsmittel. Im Jahr 2013 wurden über 2,5 Mrd. Transaktionen mit einem Volumen von 140 Mrd. EUR über electronic cash abgewickelt. Die Erträge aus den damit verbundenen Händlerentgelten betrugen über 300 Mio. EUR. Eine Alternative zum electronic-cash-System ist für die Handelsunternehmen vor allem das Elektronische Lastschriftverfahren ("ELV").

Geplante europäische Regulierung
Die geplante EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge sieht eine Begrenzung der Interbankenentgelte in Debitkartensystemen auf 0,2Prozent des jeweiligen Kartenumsatzes vor. Soweit die Verordnung auch auf das electronic cash-System anwendbar ist, berührt sie grundsätzlich nicht die in Deutschland geltende Verpflichtung, ausschließlich verhandelte Entgelte abzurechnen.

Andreas Mundt sagte: "Es kommt nun darauf an, diese durch den Wettbewerb gewonnenen Spielräume nicht wieder durch eine zu strikte Regulierung der Kartenzahlungssysteme einzuschränken. Es wäre zu begrüßen, wenn die Regierung von den Möglichkeiten einer flexiblen Handhabung der europäischen Vorgaben für den deutschen Markt Gebrauch machen würde." (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen