Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartellrechtspraxis und ökonomische Gutachten


Bundeskartellamt definiert verbindliche Qualitätsstandards für ökonomische Gutachten
Die Bedeutung ökonomischer Argumente und Analysen in der Kartellrechtspraxis hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen


(27.10.10) - Das Bundeskartellamt hat eine Bekanntmachung zu verbindlichen Qualitätsstandards für ökonomische Gutachten veröffentlicht. Die Standards sollen sicherstellen, dass ökonomische Gutachten, die der Behörde zur Bewertung eines kartellrechtlichen Sachverhalts vorgelegt werden, qualitativen Mindestanforderungen genügen.

Die Bedeutung ökonomischer Argumente und Analysen in der Kartellrechtspraxis hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Dieser Trend schlägt sich in einer steigenden Zahl ökonomischer Gutachten nieder, die im Auftrag der betroffenen Unternehmen in konkreten Einzelfällen dem Bundeskartellamt vorgelegt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: "Ökonomische Gutachten können einen wichtigen Beitrag zu einer sachgerechten Beurteilung eines konkreten Einzelfalles leisten. Dies setzt aber voraus, dass qualitative Mindestanforderungen eingehalten und durch ein hohes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit eine konsistente Beurteilung der Beweiskraft der Analyse ermöglicht werden."

Die nun veröffentlichten Standards wurden in Zusammenarbeit mit zahlreichen Wissenschaftlern und praktisch erfahrenen Gutachtern erarbeitet. Sie orientieren sich an Qualitätsanforderungen, wie sie in der wissenschaftlichen Praxis selbstverständlich sind. Dazu gehören z.B. ein klarer Bezug der Analysen zur kartellrechtlichen Fragestellung, die Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Argumente und Daten, Transparenz bzgl. kritischer Annahmen, die lückenlose Dokumentation empirischer Analysen und vollständige Quellenangaben.

Zudem soll mit Hilfe der Bekanntmachung der Prozess der Einreichung und Bewertung von Gutachten vereinheitlicht und für alle Beteiligten transparenter ausgestaltet werden.
Das Bundeskartellamt macht deutlich, dass Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus Gutachten, die den nun veröffentlichten Standards nicht genügen, im Rahmen der Beweiswürdigung nur nachrangig oder gar nicht berücksichtigt werden können.

Die Bekanntmachung ist auf der Homepage des Bundeskartellamtes in deutscher und englischer Sprache abrufbar. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen