Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel


Bundeskartellamt gibt Zusammenschlussvorhaben Edeka/trinkgut unter aufschiebender Bedingung frei
Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes lässt der Zusammenschluss für zehn regionale Absatzmärkte die Entstehung bzw. die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Edeka erwarten


(03.11.10) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von rund 200 trinkgut Getränkeabholmärkten durch die Edeka-Gruppe unter Nebenbestimmungen freigegeben. Die Entscheidung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Unternehmen rund 30 Standorte (tringut- und Top-Getränkemärkte) in zehn verschiedenen Markträumen sowie den bislang zur trinkgut gehörenden Getränkelogistiker Maxxum veräußern.

Der Zusammenschluss betrifft den Markt für den Verkauf von Getränken an Endverbraucher in einer eine Reihe von regionalen Markträumen mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Durch den Zusammenschluss übernimmt Edeka einen nach seinem Vertriebskonzept im Getränkebereich gleichwertigen Wettbewerber. trinkgut ist zugleich die größte Getränkeabholmarktkette Deutschlands.

Um eine Untersagung des Vorhabens zu vermeiden, sind Edeka und trinkgut mit einem Zusagenangebot an das Bundeskartellamt herangetreten. Nach intensiven Verhandlungen über dessen Ausgestaltung konnte der Fall mit bestimmten Veräußerungsverpflichtungen freigegeben werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Angesichts der hohen Konzentration im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels müssen wir uns Zusammenschlussvorhaben in diesem Bereich ganz genau anschauen. Dies gilt auch dann, wenn der Zusammenschluss für sich genommen zu relativ geringen Marktanteilszuwächsen führt. Wettbewerb im Einzelhandel bringt ganz unmittelbare Vorteile für die Verbraucher mit sich. Wir müssen aufpassen, dass sich die Struktur in diesem Markt nicht in kleinen aber stetigen Schritten substantiell verschlechtert."

Wettbewerbliche Probleme in regionalen Absatzmärkten
Das Bundeskartellamt hat ca. 80 regionale Markträume untersucht. In diese Untersuchung hat die Behörde alle Handelsunternehmen mit nennenswerter Marktbedeutung sowie mehr als 100 kleine und große Getränkeabholmärkte einbezogen.

Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes lässt der Zusammenschluss für zehn regionale Absatzmärkte die Entstehung bzw. die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Edeka erwarten.

Mit dem Zusammenschluss wächst auch das Beschaffungsvolumen der Edeka bei Getränken. Im Verhältnis zu kleineren Wettbewerbern versetzt dies das Unternehmen in die Lage, im Einkauf bessere Konditionen durchzusetzen und sich dadurch auch für die Absatzseite einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, der ihre Marktstellung weiter absichert.

Mit dem Erwerb des Getränkelogistikers Maxxum würde die Edeka darüber hinaus in die Lage versetzt, Einkaufskonditionen direkt mit den Herstellern von Getränken zu verhandeln ohne auf die Marktstufe des Getränkefachgroßhandels angewiesen zu sein.

Starke Marktposition auch auf den Beschaffungsmärkten
Die Untersuchung der Behörde zu den Marktverhältnissen auf den Beschaffungsmärkten hat starke Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Unternehmen Edeka, REWE und die Schwarz-Gruppe auf den Beschaffungsmärkten für Herstellermarken im Bereich alkoholfreier Getränke ein marktbeherrschendes Oligopol bilden. Im Ergebnis hat dieser Aspekt eine Untersagung des Vorhabens jedoch nicht getragen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen