Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartellverfolgung in Frankreich und Deutschland


4. Deutsch-Französischer Wettbewerbstag in Bonn: Diskussionen zu Fragen der Sanktionierung von aufgedeckten Kartellen, insbesondere die Verhängung von Bußgeldern zur Ahndung und Abschreckung
Größer als in der Behördenpraxis zeigten sich in den Diskussionen Diskrepanzen zwischen Deutschland und Frankreich in der gerichtlichen Ahndung von Kartellen


(14.10.10) - Am 8. Oktober 2010 fand im Bundeskartellamt der 4. Deutsch-Französische Wettbewerbstag statt. Die diesjährige Tagung befasste sich in zwei Podiumsdiskussionen mit dem Thema der "Kartellverfolgung in Frankreich und Deutschland". An der Veranstaltung nahmen etwa einhundert Personen teil, darunter Mitglieder der französischen und deutschen Kartellbehörden sowie Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Unternehmensvertreter, Richter und Vertreter der Europäischen Kommission.

Die erste Diskussionsrunde widmete sich den Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Behörden bei der Aufdeckung von Kartellen und der Durchführung der behördlichen Kartellverfahren. Dabei wurden auch Probleme im Zusammenhang mit sog. Kronzeugen-Anträgen erörtert.

Die zweite Diskussionsrunde ging Fragen der Sanktionierung von aufgedeckten Kartellen nach, insbesondere die Verhängung von Bußgeldern zur Ahndung und Abschreckung. Neben der Bußgeldfestsetzung wurden auch die Möglichkeiten der einvernehmlichen oder zumindest nicht-gerichtlichen Beendigung von Kartellverfahren ("Settlement") diskutiert.

Die Diskussionen machten deutlich, dass der europäische Rechtsrahmen eine stabile Grundlage für die sehr gute Zusammenarbeit von Bundeskartellamt und Autorité de la Concurrence ist. Es besteht insbesondere in der Fallverteilung zwischen Europäischer Kommission und mitgliedstaatlichen Behörden und in der Behandlung von Unternehmen, die an grenzüberschreitenden Kartellen beteiligt sind und mit den Behörden kooperieren wollen zwar noch gewisser Verbesserungsbedarf.

Insgesamt ist jedoch nach übereinstimmender Einschätzung von Behördenvertretern, Wissenschaftlern und Anwälten die innereuropäische Kooperation in der Kartellverfolgung weltweit einzigartig und weit effizienter, als man es noch vor wenigen Jahren hätte erwarten dürfen.

Größer als in der Behördenpraxis zeigten sich in den Diskussionen Diskrepanzen zwischen Deutschland und Frankreich in der gerichtlichen Ahndung von Kartellen. Maßstäbe und Vorgehen, etwa bei der Bußgeldbestimmung, unterscheiden sich erheblich. Die Diskussionsteilnehmer machten neben der Gerichtspraxis unter anderem Ausführungen zur effizienten Höhe von Bußgeldern aus ökonomischer Sicht und zur vorgerichtlichen Beendigung von Kartellbußgeldverfahren.

Der Deutsch-Französische Wettbewerbstag ist eine zweijährliche bilaterale Tagung, die die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence und das Bundeskartellamt im Wechsel in Frankreich und in Deutschland ausrichten. Die Veranstaltungsreihe nahm ihren Anfang im Jahr 2004 mit einer Tagung in Paris.

Die Tagung bietet den Teilnehmern ein Forum für den Austausch über den Rechtsrahmen sowie über die Erfahrungen der Rechtsan-wendung in beiden Ländern. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden aufgezeigt werden. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen