Aufgabe der Bestpreisklauseln
Verivox verzichtet auf die Verwendung von Bestpreisklauseln
Vergleichsportale für Strom- und Gaslieferungen haben grundsätzlich einen positiven Wettbewerbseffekt, indem sie die Wechselmöglichkeiten für Verbraucher erleichtern
(24.06.15) - Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner Untersuchung von Energie-Vergleichsportalen die Ermittlungen gegen Verivox eingestellt. Untersucht wurden von Verivox für den Energiebereich angebotene Datenprodukte und Tarifoptimierungsdienstleistungen. Zumindest in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bestehen gegen diese Angebote keine kartellrechtlichen Bedenken. Verivox hat zudem sämtliche Bestpreisklauseln, die zwischen Verivox und Energieversorgungsunternehmen vereinbart worden waren, aus bestehenden und zukünftigen Verträgen entfernt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Vergleichsportale für Strom- und Gaslieferungen haben grundsätzlich einen positiven Wettbewerbseffekt, indem sie die Wechselmöglichkeiten für Verbraucher erleichtern. Bestpreisklauseln können diesen Effekt schmälern, wenn sie die Preissetzungsfreiheit der Anbieter einschränken und den Wettbewerb zwischen verschiedenen Plattformen behindern. Verivox hat von sich aus auf die weitere Verwendung von Bestpreisklauseln verzichtet."
Die Aufgabe der Bestpreisklauseln durch Verivox geht zurück auf die – mittlerweile gerichtlich bestätigte – Entscheidung des Bundeskartellamtes, Bestpreisklauseln in den Verträgen zwischen der Hotelbuchungsplattform HRS und Hotels auf dem Markt für die Vermittlungsdienstleistungen der Hotelportale zu untersagen. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Überschneidung der Geschäftsfelder
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.
-
Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."
-
Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
-
Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
-
Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.