Aufgabe der Bestpreisklauseln
Verivox verzichtet auf die Verwendung von Bestpreisklauseln
Vergleichsportale für Strom- und Gaslieferungen haben grundsätzlich einen positiven Wettbewerbseffekt, indem sie die Wechselmöglichkeiten für Verbraucher erleichtern
(24.06.15) - Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner Untersuchung von Energie-Vergleichsportalen die Ermittlungen gegen Verivox eingestellt. Untersucht wurden von Verivox für den Energiebereich angebotene Datenprodukte und Tarifoptimierungsdienstleistungen. Zumindest in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bestehen gegen diese Angebote keine kartellrechtlichen Bedenken. Verivox hat zudem sämtliche Bestpreisklauseln, die zwischen Verivox und Energieversorgungsunternehmen vereinbart worden waren, aus bestehenden und zukünftigen Verträgen entfernt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Vergleichsportale für Strom- und Gaslieferungen haben grundsätzlich einen positiven Wettbewerbseffekt, indem sie die Wechselmöglichkeiten für Verbraucher erleichtern. Bestpreisklauseln können diesen Effekt schmälern, wenn sie die Preissetzungsfreiheit der Anbieter einschränken und den Wettbewerb zwischen verschiedenen Plattformen behindern. Verivox hat von sich aus auf die weitere Verwendung von Bestpreisklauseln verzichtet."
Die Aufgabe der Bestpreisklauseln durch Verivox geht zurück auf die – mittlerweile gerichtlich bestätigte – Entscheidung des Bundeskartellamtes, Bestpreisklauseln in den Verträgen zwischen der Hotelbuchungsplattform HRS und Hotels auf dem Markt für die Vermittlungsdienstleistungen der Hotelportale zu untersagen. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."