Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Eine "Nahezu-Identität" sei nicht gegeben


BGH bestätigt - kein Bußgeld gegen St. Gobain Weber wegen haftungsbefreiender Rechtsnachfolge
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Nach wie vor gibt es Gesetzeslücken, die es einem Kartell-Beteiligten ermöglichen, sich durch geschickte Umstrukturierung dem Bußgeld wegen eines Kartellverstoßes zu entziehen"

(01.07.15) - Mit erst kürzlich veröffentlichtem Beschluss vom 16. Dezember 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Freispruch der St. Gobain Weber GmbH durch das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen haftungsbefreiender Rechtsnachfolge bestätigt. Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2009 Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen gegen die maxit Deutschland GmbH (maxit) sowie acht weitere Hersteller von Trockenmörtel verhängt. Nachdem das ebenfalls am Kartell beteiligte Unternehmen St. Gobain Weber GmbH (St. Gobain) die maxit übernommen hatte, wurde maxit wenige Monate nach Abschluss des Kartellverfahrens auf die St. Gobain verschmolzen.

Der BGH bestätigte nun die Auffassung des OLG Düsseldorf, dass die Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße gegen die Rechtsnachfolgerin St. Gobain nicht vorlägen. Auch eine europarechtskonforme Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen ändere an diesem Ergebnis nichts. Eine "Nahezu-Identität" zwischen dem Vermögen der verschmolzenen Gesellschaft und dem der Rechtsnachfolgerin sei nicht gegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Auch wenn auf diesen Fall noch die alte Gesetzeslage zur Anwendung gekommen ist, verdeutlicht er erneut den bestehenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Nach wie vor gibt es Gesetzeslücken, die es einem Kartell-Beteiligten ermöglichen, sich durch geschickte Umstrukturierung dem Bußgeld wegen eines Kartellverstoßes zu entziehen. Nach diesem BGH-Beschluss ist nun auch klar, dass ein Rückgriff auf die europarechtliche Regelung zur Rechtsnachfolge ohne eine Gesetzesänderung nicht möglich ist. Das wird voraussichtlich auch noch auf weitere anhängige Verfahren negative Auswirkungen haben."

Gegen maxit, die nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes eine führende Rolle in dem Kartell einnahm, war ein Bußgeld in Höhe von rund 12 Mio. Euro verhängt worden.

Ein Teil der übrigen Bußgeldbescheide war ohne gerichtliche Überprüfung rechtskräftig geworden. Vier Unternehmen, die neben maxit Beschwerde eingelegt hatten, verurteilte das OLG Düsseldorf. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen