Keine Behinderung wirksamen Wettbewerbs
Bundeskartellamt gibt Teilerwerb der Diehl Defence Land Systems GmbH durch Krauss-Maffei Wegmann frei
Mit der DST erwirbt Krauss-Maffei Wegmann den einzigen deutschen Kettenhersteller für militärische Fahrzeuge
(17.04.15) - Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb eines Teils der Diehl Defence Land Systems GmbH, Freisen, durch die Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, München, im Vorprüfverfahren freigegeben. Betroffen ist das Kettenproduktions- und Instandsetzungsgeschäft für Panzerfahrzeuge von Diehl, das in das Unternehmen DST Defence Service Tracks GmbH, Freisen, überführt wurde.
Mit der DST erwirbt Krauss-Maffei Wegmann den einzigen deutschen Kettenhersteller für militärische Fahrzeuge. Die Integration in den Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann lässt dabei aber keine Schlechterstellung anderer Marktteilnehmer durch etwaige Abschottung befürchten. Im Instandsetzungsbereich verstärkt sich zwar die Marktstellung von Krauss-Maffei Wegmann, es kommt durch den Zusammenschluss aber nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Es gibt in diesem Bereich zahlreiche Wettbewerber, die - obwohl es sich häufig um kleinere Anbieter handelt - erfolgreich um die ausgeschriebenen Aufträge konkurrieren können.
Bei seinen Ermittlungen hat das Bundeskartellamt umfassende Befragungen bei nationalen und internationalen Wettbewerbern sowie dem Beschaffungsbereich der Bundeswehr als wesentlichen Kunden durchgeführt. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Überschneidung der Geschäftsfelder
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.
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Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."
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Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.