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Markttransparenzstelle: Großhandel mit Strom & Gas


Energie: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete MTS Strom/Gas wird von beiden Behörden gemeinsam betrieben

(15.04.15) - Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt haben die Kooperationsvereinbarung für die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas geschlossen. Die gesetzlich vorgesehene Kooperationsvereinbarung regelt die Einzelheiten der einvernehmlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas). Sie war zuvor vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie genehmigt worden.

Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete MTS Strom/Gas wird von beiden Behörden gemeinsam betrieben. In der jetzt abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung sind insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Gegenstände Besetzung, Geschäftsverteilung, Koordinierung der Datenerhebung sowie Daten- und Informationsaustausch geregelt.

Die Markttransparenzstelle wird aus Beschäftigten beider Behörden bestehen. Die nähere Aufgabenverteilung wird sich am Behördenbezug der jeweiligen Aufgabe orientieren. Ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Kollegen ist sichergestellt. Auch gegenüber dem Bundeskartellamt wird der gesetzlich vorgesehene Daten- und Informationsaustausch über einen unmittelbaren, datenschutzkonformen und verfahrenssicheren elektronischen Datenzugang effektiv vollzogen.

Die Kooperationsvereinbarung zum Download sowie weitere Informationen zu den Aufgaben der MTS Strom/Gas finden Sie
in deren Internetauftritt unter www.markttransparenzstelle.de .

Die Bundesnetzagentur möchte Sie auf die 7. Göttinger Tagung hinweisen. Die etablierte Veranstaltungsreihe, die sich mit aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze befasst, widmet sich am 28. und 29. April 2015 in der Paulinerkirche Göttingen dem Thema:

"Bilanzkreissystem – Herzstück des Wettbewerbs und der Versorgungssicherheit"
Nach einer Einführung und einem Überblick über die Bilanzkreissystematik aus verschiedenen Blickwinkeln wird sich die Veranstaltung im Weiteren mit den Herausforderungen und aktuellen Entwicklungen der Energiemengenbilanzierung in Deutschland und Europa befassen. Dazu gehört natürlich die Risikoverteilung im Energiemarkt sowie die Bewältigung der fluktuierenden Einspeisung, aber auch die neuen Konzepte der Wohnungswirtschaft, die Weiterentwicklung der Standardlastprofile u.v.m.. Es sind Fachforen geplant zu den Themen: "Bilanzierung im Massenmarkt – Standardlastprofile", sowie: "Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft - Energieversorgung außerhalb des allgemeinen Energiesystems?".
Ein drittes Fachforum wird seinen Fokus auf die diversen Bilanzkreise der Verteilnetzbetreiber legen.

Lieferanten, Händler, Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber sowie Vertreter der Wissenschaft, der Regulierungsbehörden und Konzeptentwickler werden sich als Referenten im Plenum und als aktive Diskussionsteilnehmer in den Fachforen beteiligen.

Die Göttinger Tagung versteht sich als Arbeitstagung und dient dem interdisziplinären Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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