Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Regelung der Energiegroßhandelsmärkte


Bundeskartellamt begrüßt EU-Initiative gegen Missbrauch auf Energiegroßhandelsmärkten, sieht kurzfristig aber Handlungsbedarf auf nationaler Ebene
Das Bundeskartellamt analysiert derzeit das Marktgeschehen im Stromgroßhandel und auf der Erzeugungsstufe für die Jahre 2007 und 2008 in einer sogenannten Sektoruntersuchung


(14.12.10) - Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur europäischen Regelung der Energiegroßhandelsmärkte vorgelegt. Die geplante Verordnung soll für Markttransparenz sorgen, Insider-Handel und Marktmissbrauch verhindern.

Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, sagte: "Die Initiative der Europäischen Kommission geht in die richtige Richtung. Langfristig sind einheitliche europäische Vorgaben für den Energiegroßhandel nötig, um Missbräuchen vorzubeugen. Wir müssen aber schon jetzt handeln. Wir begrüßen deshalb die Pläne der Bundesregierung, eine Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt einzurichten, um eine effektive Aufsicht und Durchsetzung der Regeln zu gewährleisten."

Im Rahmen des Energiekonzeptes der Bundesregierung wurde die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas beim Bundeskartellamt beschlossen. Ziel ist es, durch eine zeitnahe und kontinuierliche Beobachtung der Energiemärkte eventuelle Zurückhaltungen von Erzeugungskapazitäten zu erkennen und missbräuchlichen Verhaltensweisen frühzeitig entgegen zu wirken. Über die Erhöhung der Transparenz soll das Vertrauen der Marktakteure in die Funktionsfähigkeit der Energiemärkte zurückgewonnen werden.

Andreas Mundt sagte: "Sobald der Startschuss für die Markttransparenzstelle gegeben wurde, können wir in diesem Rahmen auf unsere Konzepte der Sektoruntersuchung Stromgroßhandel zurückgreifen und mit der Marktbeobachtung beginnen."

Das Bundeskartellamt analysiert derzeit das Marktgeschehen im Stromgroßhandel und auf der Erzeugungsstufe für die Jahre 2007 und 2008 in einer sogenannten Sektoruntersuchung. Die Behörde prüft hier unter anderem die Kraftwerkseinsatzsteuerung nach Grenzkosten, also ob es Hinweise dafür gibt, dass Stromerzeuger Kapazitäten zurückgehalten und dadurch die Strompreise in die Höhe getrieben haben.

Im Rahmen dieser Untersuchung wurden umfangreiche Daten zu Stromerzeugung und Kosten erhoben. Es wurden ca. 95 Prozent der Erzeugungskapazitäten in Deutschland für die vergangenen Jahre viertelstundengenau erfasst und analysiert. Die Untersuchung widmet sich außerdem der Marktstruktur und der Frage der Marktbeherrschung, dem Einsatz von Reserve- und Regelenergie, dem Strom aus Erneuerbaren Energien sowie technischen Restriktionen. Außerdem werden die Auswirkungen der Stromimporte und Stromexporte auf das Preisniveau in Deutschland analysiert.

Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung werden Anfang des nächsten Jahres vorgestellt. (Bundeskartellamt: ra)

Lesen Sie auch:
Überwachung & Feststellung von Missbrauchsfällen


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Märkte für Laborarztpraxen

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der medizinischen Laborgruppe LADR Dr. Kramer & Kollegen mit Hauptsitz in Geesthacht (LADR) durch die deutsche Tochter des australischen Laborkonzerns Sonic Healthcare (Sonic) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Bestellungen von militärischen Fahrzeugen

    Das Bundeskartellamt hat heute Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Rheinmetall AG, Düsseldorf, und Leonardo S.p.A., Rom (Italien), freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles (LRMV), soll seinen Sitz in Rom haben. Rheinmetall ist ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung. Leonardo ist ein italienischer Rüstungs-, Informationssicherheits- sowie Luft- und Raumfahrtkonzern, der zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt zählt.

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen