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Oligopol auf dem Kraftstoffsektor


Bundeskartellamt hält an Oligopol-Befund in der Mineralölwirtschaft fest
OMV-Tankstellen gehen an einen Außenseiter - Shell muss Übernahmepläne reduzieren


(10.12.10) - Das Bundeskartellamt geht nach wie vor davon aus, dass die in Deutschland vertikal integrierten Mineralölkonzerne Shell, BP (Aral), ExxonMobil (Esso), ConocoPhilipps (Jet) und Total auf regionalen Tankstellenmärkten ein beherrschendes Oligopol bilden.

Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, sagte: "Übernahmen und Zukäufe fremder Tankstellen-Standorte sind nur in engen Grenzen möglich, um eine weitere Konzentration des Marktes zu verhindern."

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte diesem Befund kürzlich eine Absage erteilt und geurteilt, dass die "Wettbewerbsbedingungen zwischen ihnen wesentlichen Wettbewerb erwarten lassen und sie im Verhältnis zu den übrigen Wettbewerbern keine überragende Marktstellung besitzen". Mit diesem Beschluss hatte das Gericht die Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes, gegen das Zusammenschlussvorhaben der Total, 59 ostdeutsche Tankstellen der österreichischen OMV zu übernehmen (vgl. PM vom 29. April 2009), aufgehoben. Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht in dieser Sache noch aus.

Die Sichtweise des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird durch die Erkenntnisse des Amtes nicht zuletzt im Rahmen der laufenden Sektoruntersuchung Kraftstoffe nicht bestätigt. Sie steht auch im Gegensatz zu den vielen Reaktionen, die das Amt von mittelständischen Tankstellenbetreibern und aus der Öffentlichkeit täglich erreichen.

Ob es zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes in der Sache kommen wird, ist jedoch offen, nachdem die OMV-Tankstellen zwischenzeitlich an die zum polnischen Orlen-Konzern gehörende Orlen Deutschland AG veräußert wurden. Das Bundeskartellamt hat diese Transaktion bereits freigegeben und verspricht sich davon eine Stärkung des Außenwettbewerbs auf den betroffenen ostdeutschen Regionalmärkten.

Übernahme von Edeka-Tankstellen durch Shell erst nach Anpassung genehmigt
Auch der Shell-Konzern hat seine ursprünglichen Übernahme-Pläne deutlich anpassen müssen, um eine drohende Untersagung des Gesamtvorhabens zu vermeiden.

Insbesondere von Seiten des Mineralölmittelstands waren in Bezug auf die zuletzt noch in Rede stehenden 19 Edeka-Tankstellen erhebliche Bedenken geltend gemacht worden, denen mit der nun gefundenen Lösung weitgehend Rechnung getragen werden konnte. So werden nun auf den beiden als wettbewerblich problematisch identifizierten Regionalmärkten Bielefeld und Herford mengenbezogen deutlich weniger Tankstellen übernommen, als ursprünglich beabsichtigt. In dieser reduzierten Form konnte das Vorhaben freigegeben werden.

Ergebnisse der Sektoruntersuchung Kraftstoffe Ende Januar 2011
Die Sektoruntersuchung Kraftstoffe wird in Kürze abgeschlossen. Nachdem der Zwischenbericht vom Juni 2009 vor allem eine Bewertung der Strukturen im Kraftstoffsektor und den Oligopolbefund zum Gegenstand hatte, konzentriert sich die Untersuchung seitdem auf Schwerpunktthemen wie die Prüfung von Preisscheren zu Lasten mittelständischer Tankstellenunternehmen, die kartellrechtliche Relevanz von so genannten Agentur- oder auch Markenpartnerverträgen, wettbewerbliche Probleme im Zusammenhang mit Tank- und Servicekarten sowie die Verhältnisse bei Bundesautobahntankstellen.

Zudem sollen mit einer sehr aufwändigen quantitativen Untersuchung der Tankstellenpreise auf den vier regionalen Märkten Hamburg, Köln, München und Leipzig erstmals valide Aussagen darüber ermöglicht werden, inwieweit es bestimmte Preissetzungsmuster gibt. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit mit einem Bericht voraussichtlich Ende Januar bekannt gemacht. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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