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Überwachung & Feststellung von Missbrauchsfällen


Energiegroßhandelsmärkte: Kommission schlägt Regeln zur Verhinderung von Marktmissbrauch vor
EU-Energiekommissar Günther Oettinger: "Marktmissbrauch in einem Mitgliedstaat wirkt sich häufig auf die Preise in einem anderen Mitgliedstaat aus"


(14.12.10) - Die Europäische Kommission hat Regeln für Energiegroßhandelsmärkte vorgeschlagen, um Marktmissbrauch und Insider-Handel zu verhindern. Die Verordnung soll für Markttransparenz sorgen, indem Energiehändler zur Einhaltung klarer Marktregeln verpflichtet werden. Großhandelsmärkte, auf denen Energie erzeugende Unternehmen und Händler mit Gas und Strom handeln, sind für die Endkundenpreise von entscheidender Bedeutung.

EU-Energiekommissar Günther Oettinger erklärte dazu: "Unsere Energiemärkte sind voneinander abhängig. Marktmissbrauch in einem Mitgliedstaat wirkt sich häufig auf die Preise in einem anderen Mitgliedstaat aus. Es muss unbedingt für umfassende Regeln auf EU-Ebene gesorgt werden, die gewährleisten, dass die Bürger Vertrauen in eine faire Preisbildung haben und in vollem Umfang vom Energiebinnenmarkt profitieren können."

Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Händler keine Insider-Informationen verwenden können, um daraus Nutzen für ihre Transaktionen zu ziehen oder den Markt dadurch zu manipulieren, dass sie Preise künstlich auf einen Stand treiben, der höher ist als der Preis, der durch die Verfügbarkeit, Produktionskosten oder Kapazitäten für Speicherung oder Transport von Energie gerechtfertigt wäre.

Die Regeln verbieten insbesondere Folgendes:

>> die Nutzung von Insider-Informationen bei An- und Verkäufen auf Energiegroßhandelsmärkten. Exklusive und preissensitive Informationen sollten offengelegt werden, bevor der Handel stattfinden kann;

>> Transaktionen, die falsche oder irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder Preis der auf den Energiegroßhandelsmärkten gehandelten Produkte geben;

>> die Verbreitung von Falschnachrichten oder Gerüchten, die irreführende Signale für diese Produkte geben.

Für die Marktüberwachung zur Feststellung möglicher Missbrauchsfälle wird die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zuständig sein. Die Agentur muss über einen zeitnahen Zugang zu den vollständigen Informationen über Transaktionen auf den Energiegroßhandelsmärkten verfügen. Dazu gehören Informationen über den Preis, die verkaufte Menge und die beteiligten Gegenparteien. Die Daten sollen außerdem mit den nationalen Regulierungsbehörden ausgetauscht werden, die auch für genaue Untersuchungen von Missbrauchsverdachtsfällen zuständig sein werden. Bei komplexen grenzübergreifenden Fällen soll die Agentur ACER die Untersuchungen koordinieren.

Die Sanktionen werden von den nationalen Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten durchgesetzt.

Die besonderen Rechtsvorschriften sind notwendig, um sicherzustellen, dass eine Stelle den gesamten Energiegroßhandelsmarkt, ob Derivatemarkt oder Spotmarkt, überwachen kann. Die Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (MAD) und die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID), die Finanzinstrumente betreffen, erfassen nur Derivatemärkte und -transaktionen.

Hintergrund:
Die Großhandelsmarktpreise sind für die Endkundenpreise von Haushalts- und Industriekunden von entscheidender Bedeutung. Mehr als in anderen Sektoren reagieren die Marktpreise sehr empfindlich auf die Verfügbarkeit von Produktions- und Transportkapazitäten. Der Grund dafür ist, dass Strom nicht im industriellen Maßstab gespeichert werden kann. Daher können die Preise leicht dadurch beeinflusst werden, dass ein falscher Eindruck in Bezug auf die Verfügbarkeit von Kapazität geschaffen oder die tatsächliche Produktion gedrosselt wird.

Überdies haben die europäischen Energiegroßhandelsmärkte zunehmend grenzüberschreitenden Charakter. Die Preisbildung ist nicht an einzelne Länder gebunden, sondern erfolgt durch das Wechselspiel von Angebot und Nachfrage über nationale Grenzen hinweg. So werden die Strompreise in den Niederlanden durch die Verfügbarkeit und die Kosten der Erzeugung in Deutschland oder durch Nachfrageänderungen in Frankreich stark beeinflusst.

Produkte auf Großhandelsmärkten werden auch über verschiedene Plattformen gehandelt. Transaktionen werden häufig außerhalb des Landes, auf den sich die Handelsvorgänge beziehen, geschlossen. Während all dies für die Marktintegration vorteilhaft ist, eröffnen sich dadurch Möglichkeiten für Marktmissbrauch über die nationalen Grenzen hinweg. Um solche Verhaltensweisen wirksam aufdecken und durch abschreckende Maßnahmen unterbinden zu können, müssen die verschiedenen nationalen Märkte zusammen betrachtet werden. (EU-Kommission: ra)

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