"Ein Strommarkt für die Energiewende"
Konsultation zur Erstellung eines Leitfadens für die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung
Vor der Erstellung des Leitfadens will das Bundeskartellamt zu den Fragen der kartellbehördlichen Missbrauchsaufsicht in einen Dialog mit den betroffenen Unternehmen treten
(04.05.16) - Am 1. April 2016 startete die Konsultation zur Erstellung eines Leitfadens für die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung. Dazu hat das Bundeskartellamt einen Fragenkatalog erstellt, der von interessierten Unternehmen, Verbänden oder Behörden beantwortet werden kann. Stellungnahmen können bis zum 31. Mai 2016 an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: konsultation-leitfaden-preisspitzen@bundeskartellamt.bund.de.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt wird in dem geplanten Leitfaden die Grundsätze der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung erläutern. In der politischen Diskussion um die künftige Ausgestaltung des Strommarktes wurde teilweise vorgetragen, Unsicherheiten bezüglich der Anwendung von Kartellrecht würden auf dem Stromerzeugungsmarkt wie eine implizite Preisobergrenze wirken und Investitionen in Kraftwerke verhindern. Auch wenn wir diese Bedenken nicht teilen und unser Vorgehen schon bisher transparent war, wollen wir mit dem Leitfaden für noch mehr Klarheit sorgen."
Das Bundeskartellamt hatte im Rahmen der politische Diskussion zum Strommarkt, insbesondere in der Stellungnahme zum Grünbuch "Ein Strommarkt für die Energiewende" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, vorgeschlagen, einen Leitfaden für die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich der Stromerzeugung zu veröffentlichen. Das Ministerium hat diesen Vorschlag aufgegriffen. Derzeit ist ein gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur geplant. Der Leitfaden soll die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt verdeutlichen und Auslegungsfragen der REMIT-Verordnung behandeln.
Vor der Erstellung des Leitfadens will das Bundeskartellamt zu den Fragen der kartellbehördlichen Missbrauchsaufsicht in einen Dialog mit den betroffenen Unternehmen treten. Dieser Dialog wird in Form einer schriftlichen Konsultation durchgeführt. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."