Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag


Harry-Brot darf REWE-Tochter Glockenbrot übernehmen
REWE beabsichtigt, aus der Herstellung von Brot- und Backwaren auszusteigen und anstelle der Eigenproduktion eine Kooperation mit Harry-Brot für die Belieferung von REWE einzugehen



Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Harry-Brot ist der mit Abstand führende Hersteller von Brot- und Backwaren in Deutschland. Die geplante Übernahme der Rewe-Tochter Glockenbrot wird diese Position nochmals verstärken. Dennoch haben wir keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken, die eine Untersagung des Vorhabens hätten rechtfertigen können. Entscheidend für diese Bewertung ist, dass Glockenbrot bislang ausschließlich konzernintern für REWE produziert hat und sich die wettbewerbliche Situation für andere Marktbeteiligte durch die Übernahme nur in einem überschaubaren Maße verändert. Es gibt im hauptsächlich betroffenen Markt für Selbstbedienungs-Brot- und Backwaren auch nach dem Zusammenschluss noch leistungsfähige Wettbewerber. Die wettbewerblichen Auswirkungen der darüber hinaus geplanten Kooperation zwischen REWE und Harry-Brot werden wir weiter beobachten."

Harry-Brot erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz in Höhe von rund 1,3 Mrd. Euro. Das Unternehmen stellt in zehn Produktionsstätten Brot- und Backwaren für den Lebensmitteleinzelhandel und sonstige Abnehmer her. Harry-Brot ist sowohl mit Herstellermarken im Lebensmitteleinzelhandel vertreten als auch als Handelsmarkenlieferant tätig.

Glockenbrot hat bisher aus zwei Standorten – Frankfurt und Bergkirchen – Handelsmarken für die REWE-Gruppe im Bereich Brot und Backwaren hergestellt. REWE beabsichtigt, aus der Herstellung von Brot- und Backwaren auszusteigen und anstelle der Eigenproduktion eine Kooperation mit Harry-Brot für die Belieferung von REWE einzugehen. Diese Kooperation beinhaltet einerseits den Erwerb der Großbäckerei in Bergkirchen durch Harry-Brot, andererseits die Gründung von zwei Gemeinschaftsunternehmen, die als Grundstücksgesellschaften der Großbäckereien in Bergkirchen und einem Neubau in Erlensee fungieren sollen. Die beiden Bäckereien sollen alleine von Harry-Brot und ohne Einflussmöglichkeiten von REWE betrieben werden. Das Glockenbrot Werk in Frankfurt soll geschlossen werden. Das Vorhaben ist an einen langfristigen Liefer- und Kooperationsvertrag geknüpft.

Von dem Zusammenschluss ist insbesondere der Markt für sogenanntes SB-Brot, d. h. industriell verpacktes, verzehrfertiges Brot (inkl. Brötchen), das Verbraucherinnen und Verbraucher in den Selbstbedienungsregalen des Lebensmitteleinzelhandels finden, betroffen. In diesem Bereich verfügt Harry-Brot in Deutschland über Marktanteile von über 40 Prozent. Bei dem Zusammenschluss handelt es sich um eine vertikale Desintegration, also eine Herauslösung eines Herstellers aus dem Konzern-Verbund des Einzelhandelskonzerns REWE. Die bisher von Glockenbrot für REWE hergestellten Mengen waren als sogenannte Innenumsätze nicht dem Volumen des Gesamtmarktes zuzurechnen. Nun soll extern produziert werden, aber durch die Kooperation werden die Mengen zunächst von Harry-Brot übernommen und erhöhen damit den Marktanteil von Harry-Brot. Im Vergleich zu der Situation vor dem Zusammenschluss werden damit aber für die übrigen Marktbeteiligten wettbewerblich nur geringfügige Veränderungen einhergehen.

Trotz der starken Marktposition von Harry-Brot haben die Ermittlungen gezeigt, dass auch nach dem Zusammenschluss hinreichender Wettbewerb bestehen wird und es für die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels ausreichend alternative Bezugsquellen geben wird. Es ist im Gegenteil zumindest in Süddeutschland aufgrund der Übernahme des Standortes Bergkirchen und des Neubaus in Erlensee eher von einer Ausweitung des Angebotes und einer Verstärkung des Wettbewerbs auszugehen.

Auch für die konkurrierenden Hersteller ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch den Zusammenschluss auszugehen. In dieser Hinsicht war vor allem zu berücksichtigen, dass die Glockenbrot-Ware bislang intern für die REWE-Gruppe produziert wurde. Um die entsprechenden Mengen konnten andere Hersteller demnach auch vor dem Zusammenschluss nicht konkurrieren.

Auf den ebenfalls von dem Vorhaben betroffenen Märkten für Aufbackwaren und sogenannte Bake-off Produkte (vorgebackene Teiglinge, die frisch oder tiefgekühlt an die Einzelhändler geliefert und von diesen in der Filiale fertiggebacken werden) waren die Marktpositionen von Harry-Brot und Glockenbrot wettbewerblich unbedenklich. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 15.04.25


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen