Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Bundeskartellamt zieht den Kürzeren


Kartellrecht: Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch für Dirk Roßmann und die Drogeriemarktkette Dirk Rossmann GmbH
Kein Kartellvergehen: Die von den Lieferanten gewährten Werbekostenzuschüsse dürfen preismindernd auf die beworbenen Produkte umgelegt und diese dadurch günstig angeboten werden


(17.11.10) - Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. November 2010 steht nun endgültig fest: Die Dirk Rossmann GmbH, Betreiber von etwa 1500 Drogeriemarktfilialen in Deutschland, darf die ihr von den Lieferanten gewährten Werbekostenzuschüsse preismindernd auf die beworbenen Produkte umlegen und diese dadurch günstig anbieten.

Bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Rossmann im November 2009 von dem Vorwurf freigesprochen, im Jahr 2005 in 257 Fällen gegen das Verbot des Angebots von Waren unter Einstandspreis (§ 20 Abs. 4 Sätze 1 und 2 GWB) verstoßen zu haben. Das Bundeskartellamt hatte Herrn Dirk Roßmann und der Dirk Rossmann GmbH zuvor diesen Verstoß vorgeworfen und ein Bußgeld verhängt.

Für Rossmann sei dies ein "Freispruch erster Klasse", hatte das Oberlandesgericht vor einem Jahr nach einer sechstägigen Hauptverhandlung betont.

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat diesen Freispruch nun bestätigt und die von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf eingelegte Rechtsbeschwerde verworfen.

CMS Hasche Sigle hat Dirk Roßmann persönlich sowie die Dirk Rossmann GmbH vor dem Bundeskartellamt, dem Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof verteidigt. Dabei hat Dr. Harald Kahlenberg Herrn Dirk Roßmann vertreten und Dr. Rolf Hempel die Dirk Rossmann GmbH. (CMS Hasche Sigle: ra)

CMS Hasche Sigle: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Märkte für Laborarztpraxen

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der medizinischen Laborgruppe LADR Dr. Kramer & Kollegen mit Hauptsitz in Geesthacht (LADR) durch die deutsche Tochter des australischen Laborkonzerns Sonic Healthcare (Sonic) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Bestellungen von militärischen Fahrzeugen

    Das Bundeskartellamt hat heute Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Rheinmetall AG, Düsseldorf, und Leonardo S.p.A., Rom (Italien), freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles (LRMV), soll seinen Sitz in Rom haben. Rheinmetall ist ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung. Leonardo ist ein italienischer Rüstungs-, Informationssicherheits- sowie Luft- und Raumfahrtkonzern, der zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt zählt.

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen