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Austauschprogramm für Studenten


Ombudsmann: Europäische Kommission sollte Kulanzzahlungen an falsch informierte Austausch-Studenten leisten
Kanadischer Student beschwerte sich über Erasmus Mundus-Stipendium


(04.03.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission aufgefordert, Kulanzzahlungen von jeweils 1500 Euro an verschiedene Studenten aus Nicht-EU-Ländern zu leisten, die an dem europäischen Stipendien-Programm Erasmus Mundus I teilgenommen haben. Zuvor hatte sich ein kanadischer Student beschwert, er und Kommilitonen eines Masterkurses in Aeronautik und Raumfahrttechnik seien falsch über die finanziellen Aspekte ihres Stipendiums informiert worden.

Das Erasmus Mundus-Programm ist ein EU-gefördertes Austauschprogramm für Studenten aus Nicht-EU-Ländern, das die Qualität des europäischen Hochschulwesens verbessern und die EU als Zentrum für internationale Spitzenforschung fördern soll.

Im April 2007 wandte sich ein kanadischer Student an die Kommission, der einen Masterkurs in Aeronautik und Raumfahrttechnik in München und Madrid (EuMAS 2006-2008) belegte. Er erklärte, er habe größte Schwierigkeiten, mit seinem Stipendium von 21 000 Euro pro Jahr seine Lebenshaltungskosten abzudecken, weil alleine seine Studiengebühren 12 000 Euro pro Jahr betrügen. Der Kommissions-Website zufolge decke das Stipendium "Reise- und Lebenshaltungskosten und die Studiengebühren in Europa während der Gesamtdauer des Kurses" ab.

Der Student forderte die Kommission deshalb auf, ihm und seinen Kommilitonen finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die 400 Euro pro Monat, die nach Abzug von Studiengebühren und Reisekosten übrig blieben, seien nicht ausreichend, um grundlegende Lebenshaltungskosten in München oder Madrid abzudecken.

Die Kommission lehnte seine Anfrage mit der Begründung ab, der Student hätte sich über die hohen Studiengebühren für den EuMAS 2006-2008 Kurs im Klaren gewesen sein müssen.

Nach seiner Untersuchung kam der Ombudsmann zu dem Schluss, dass die Angaben, die die Kommission über das Erasmus Mundus-Programm machte, EuMAS 2006-2008 Studenten aus Nicht-EU-Ländern tatsächlich glauben machten, dass ihnen ihr Stipendium einen anständigen Lebensstandard in Europa ermöglichen würde. Seiner Meinung nach waren diese Angaben nicht korrekt und das Argument der Kommission in Bezug auf die hohen Studiengebühren unbegründet. Er empfahl der Kommission, Kulanzzahlungen von jeweils 1500 Euro an jeden betroffenen EuMAS 2006-2008 Studenten für erlittene Unannehmlichkeiten zu leisten. Er forderte die Kommission auf, bis zum 31. Mai eine ausführliche Stellungnahme abzugeben.

Die Empfehlung des Ombudsmannes (externer Link)

Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. (Europäischer Ombutsmann: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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