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EU-Beamte: Überblick über den Richtlinienentwurf


Europäischer Ombudsmann startet öffentliche Konsultation über ethische Richtlinien für EU-Beamte
Ethischen Richtlinien aufzeigen, die das berufliche Verhalten aller EU-Beamter lenken sollten


(04.03.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat Bürger, Interessensgruppen und andere Organisationen eingeladen, einen Entwurf über Richtlinien zum Verhalten von EU-Beamten zu kommentieren. Der Entwurf von "Grundsätzen des öffentlichen Dienstes" basiert auf den besten Verfahrensweisen in den EU-Mitgliedstaaten, die im Rahmen einer Konsultation innerhalb des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten ermittelt wurden. Kommentare können bis zum 15. Mai 2011 eingereicht werden und werden bei der Erstellung der Richtlinien berücksichtigt.

Diamandouros erklärte: "Unser Ziel ist es, klar und deutlich die grundsätzlichen ethischen Richtlinien aufzuzeigen, die das berufliche Verhalten aller EU-Beamter lenken sollten. Durch die Bestimmung dieser Grundsätze des öffentlichen Dienstes wollen wir Beamten dabei helfen, Interessenskonflikte und andere Formen schlechter Verwaltung zu vermeiden. Das wiederum sollte das Vertrauen der Bürger in die EU-Verwaltung stärken."

Überblick über den Entwurf der Richtlinien
>> Bekenntnis zur EU:
Beamten sollte bewusst sein, dass die EU-Verwaltung dazu da ist, den Interessen der EU und ihrer Bürger zu dienen und entsprechend handeln.

>> Integrität: Beamte sollten Interessenskonflikte vermeiden, auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Sie sollten keine Verpflichtungen finanzieller oder sonstiger Art eingehen, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinflussen könnten. Bei der Erstattung von Unkosten und Zulagen sollten sich Beamte vom Taktgefühl und nicht vom Streben nach größtmöglichem persönlichen Nutzen leiten lassen.

>> Objektivität: Beamte sollten aufgeschlossen und bereit sein, Fehler zu korrigieren. Sie sollten Entscheidungen sachgerecht und nicht aufgrund persönlicher Präferenzen fällen.

>> Respekt: Beamte sollten höflich, hilfsbereit und kooperativ sein, im Umgang miteinander und gegenüber den Bürgern.

>> Transparenz: Beamte sollten bereitwillig Auskunft über ihr Handeln geben und Kontrollen durch die Öffentlichkeit begrüßen.

Das vollständige Dokument zur öffentlichen Konsultation (erhältlich in 23 Sprachen) und Dokumente über die Konsultation innerhalb des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten finden Sie hier (externen Link).

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. (Europäischer Ombutsmann: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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