Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Fälle von Zahlungsverzug


Ombudsmann behält Probleme der Kommission mit verspäteten Zahlungen im Auge
Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen


(25.02.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission für ihre jüngsten Fortschritte bei der Reduzierung ihrer Fälle von Zahlungsverzug gelobt. Der Ombudsmann hatte zuvor eine Untersuchung und eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema durchgeführt. Er kam zu dem Schluss, dass die Anzahl verspäteter Zahlungen und die Gesamtsumme der von Verspätungen betroffenen Beträge von 2008 auf 2009 deutlich gesunken sind.

Dem Ombudsmann zufolge gibt es jedoch nach wie vor Probleme. Er forderte die Kommission auf, so schnell wie möglich ihre Zahlen für 2010 vorzulegen, um die Situation weiterhin überwachen zu können.

Seit 1995 hat der Ombudsmann mehr als 60 Untersuchungen zu verspäteten Zahlungen der Kommission durchgeführt. Die meisten dieser Beschwerden wurden von Unternehmen, NGOs (Non-Governmental Organizations - Nichtregierungsorganisationen), Forschungszentren, Universitäten oder anderen Organisationen eingereicht, die an EU-geförderten Projekten und Verträgen beteiligt waren. Außerdem führte der Ombudsmann drei Untersuchungen aus eigener Initiative über die Maßnahmen der Kommission zur Verbesserung der Situation durch.

Im Januar 2010 startete der Ombudsmann eine öffentliche Konsultation zu dem Thema. Zu den Gründen, die für verspätete Zahlungen verantwortlich gemacht wurden, gehörten unter anderem mangelnde Koordination und übertriebene Bürokratie in der Kommission. In einigen Beiträgen kam das Problem zur Sprache, dass Betroffene davor zurückschrecken, sich bei Problemen an den Ombudsmann zu wenden, aus Angst, die Kommission als Kunden zu verlieren.

Der Ombudsmann kam zu dem Schluss, dass die Maßnahmen der Kommission zur Verbesserung der Situation, wie z. B. strengere Fristen und mehr Pauschalbeträge, erste Früchte getragen haben. Der Anteil verspäteter Zahlungen verringerte sich von 22 Prozent im Jahre 2008 auf 14 Prozent im Jahre 2009. Außerdem halbierte sich die Gesamtsumme der von Verspätungen betroffenen Beträge im selben Zeitraum.

Es gibt jedoch weiterhin Probleme in anderen Bereichen, z.B. was die Höhe der Zinszahlungen für verspätete Zahlungen angeht. Der Ombudsmann betonte, er werde energisch alle Beschwerden untersuchen, in denen es um die mutmaßliche Diskriminierung von Vertragsnehmern geht, die sich zuvor an den Ombudsmann gewandt haben.

Um die Situation auch weiterhin zu überwachen, hat der Ombudsmann die Kommission aufgefordert, so schnell wie möglich die Zahlen für ihr Abschneiden im Jahre 2010 vorzulegen.

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. (Europäischer Bürgerbeauftragter: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen