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Freigabe nach EU-Fusionskontrollverordnung


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme der Dekorpapier- und Schleifpapiersparte von Arjowiggins durch schwedischen Papierhersteller Munksjö
Untersuchung der Kommission ergab, dass das geplante Rechtsgeschäft das Risiko von Preisabsprachen oder Kapazitätsabsprachen nicht wesentlich erhöhen würde


(25.02.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Geschäftsbereiche Dekorpapier, Dünndruckpapier, Künstlerpapier und Schleifpapier von Arjowiggins durch das schwedische Unternehmen Munksjö nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Im Zuge dieser Übernahme wird einer der weltweit größten Dekorpapieranbieter entstehen.

Auch nach diesem Zusammenschluss wird im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin wirksamer Wettbewerb herrschen, denn das neu aufgestellte Unternehmen wird sich mit ernstzunehmenden Wettbewerbern wie Technocell (Deutschland), Malta Decor (Polen) und einer Reihe kleinerer Unternehmen messen müssen.

Munksjö ist ein schwedischer Hersteller von hochwertigen Papierprodukten, die den folgenden sechs Bereichen zuzuordnen sind: Dekorpapier, Zellstoff, Spezialpapier für Anwendungen in der Elektrotechnik, Spantex, Dünndruckpapier und Inpak. Im Rahmen des geplanten Rechtsgeschäfts wird Munksjö die Arjowiggins-Geschäftsbereiche Dekorpapier, Dünndruckpapier, Künstlerpapier und Schleifpapier einschließlich zweier in Arches (Frankreich) und Dettingen (Deutschland) gelegenen Papiermühlen erwerben.

Die Kommission richtete bei der wettbewerbsrechtlichen Prüfung des Vorhabens das Hauptaugenmerk auf den Dekorpapiermarkt, auf dem beide Unternehmen tätig sind. Dekorpapiere sind Spezialpapiere zur Oberflächenveredelung, die vor allem für Möbel und Laminatböden verwendet werden. Nach dem geplanten Zusammenschluss werden drei große Anbieter auf dem Dekorpapiermarkt tätig sein: das neu aufgestellte Unternehmen als künftiger Marktführer auf dem europäischen Markt und dem Weltmarkt, das deutsche Unternehmen Technocell und das in Polen ansässige Unternehmen Malta Decor.

Die Kommission stellte im Zuge ihrer Untersuchung fest, dass die horizontalen Überschneidungen zwischen dem Dekorpapiergeschäft von Munksjö und Arjowiggins gering sind und dass auch das neue Unternehmen mit Technocell und Malta Decor, aber auch mit kleineren Anbietern wie den deutschen Unternehmen Koehler und Hoffsümmer oder Cartiere di Guarcino aus Italien ernstzunehmende Wettbewerber haben wird. Zudem werden Technocell und Cartiere di Guarcino in Kürze ihre Produktionskapazität beträchtlich erhöhen und damit eine echte Alternative für Abnehmer von Papierprodukten sein.

Die Untersuchung der Kommission ergab ferner, dass das geplante Rechtsgeschäft das Risiko von Preis- oder Kapazitätsabsprachen nicht wesentlich erhöhen würde, da zahlreiche kleinere Unternehmen und das vertikal integrierte Unternehmen Malta Decor etwaige Koordinierungsmaßnahmen der großen Unternehmen wahrscheinlich unterlaufen würden. Außerdem zeigt das Kaufverhalten der Abnehmer, dass sie schon jetzt dazu neigen, bei mehreren Anbietern zu kaufen und auch bei umfangreichen Bestellungen den Anbieter wechseln können, so dass etwaige Koordinierungsversuche fehlschlagen würden. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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