Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Freigabe nach EU-Fusionskontrollverordnung


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme der Dekorpapier- und Schleifpapiersparte von Arjowiggins durch schwedischen Papierhersteller Munksjö
Untersuchung der Kommission ergab, dass das geplante Rechtsgeschäft das Risiko von Preisabsprachen oder Kapazitätsabsprachen nicht wesentlich erhöhen würde


(25.02.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Geschäftsbereiche Dekorpapier, Dünndruckpapier, Künstlerpapier und Schleifpapier von Arjowiggins durch das schwedische Unternehmen Munksjö nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Im Zuge dieser Übernahme wird einer der weltweit größten Dekorpapieranbieter entstehen.

Auch nach diesem Zusammenschluss wird im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin wirksamer Wettbewerb herrschen, denn das neu aufgestellte Unternehmen wird sich mit ernstzunehmenden Wettbewerbern wie Technocell (Deutschland), Malta Decor (Polen) und einer Reihe kleinerer Unternehmen messen müssen.

Munksjö ist ein schwedischer Hersteller von hochwertigen Papierprodukten, die den folgenden sechs Bereichen zuzuordnen sind: Dekorpapier, Zellstoff, Spezialpapier für Anwendungen in der Elektrotechnik, Spantex, Dünndruckpapier und Inpak. Im Rahmen des geplanten Rechtsgeschäfts wird Munksjö die Arjowiggins-Geschäftsbereiche Dekorpapier, Dünndruckpapier, Künstlerpapier und Schleifpapier einschließlich zweier in Arches (Frankreich) und Dettingen (Deutschland) gelegenen Papiermühlen erwerben.

Die Kommission richtete bei der wettbewerbsrechtlichen Prüfung des Vorhabens das Hauptaugenmerk auf den Dekorpapiermarkt, auf dem beide Unternehmen tätig sind. Dekorpapiere sind Spezialpapiere zur Oberflächenveredelung, die vor allem für Möbel und Laminatböden verwendet werden. Nach dem geplanten Zusammenschluss werden drei große Anbieter auf dem Dekorpapiermarkt tätig sein: das neu aufgestellte Unternehmen als künftiger Marktführer auf dem europäischen Markt und dem Weltmarkt, das deutsche Unternehmen Technocell und das in Polen ansässige Unternehmen Malta Decor.

Die Kommission stellte im Zuge ihrer Untersuchung fest, dass die horizontalen Überschneidungen zwischen dem Dekorpapiergeschäft von Munksjö und Arjowiggins gering sind und dass auch das neue Unternehmen mit Technocell und Malta Decor, aber auch mit kleineren Anbietern wie den deutschen Unternehmen Koehler und Hoffsümmer oder Cartiere di Guarcino aus Italien ernstzunehmende Wettbewerber haben wird. Zudem werden Technocell und Cartiere di Guarcino in Kürze ihre Produktionskapazität beträchtlich erhöhen und damit eine echte Alternative für Abnehmer von Papierprodukten sein.

Die Untersuchung der Kommission ergab ferner, dass das geplante Rechtsgeschäft das Risiko von Preis- oder Kapazitätsabsprachen nicht wesentlich erhöhen würde, da zahlreiche kleinere Unternehmen und das vertikal integrierte Unternehmen Malta Decor etwaige Koordinierungsmaßnahmen der großen Unternehmen wahrscheinlich unterlaufen würden. Außerdem zeigt das Kaufverhalten der Abnehmer, dass sie schon jetzt dazu neigen, bei mehreren Anbietern zu kaufen und auch bei umfangreichen Bestellungen den Anbieter wechseln können, so dass etwaige Koordinierungsversuche fehlschlagen würden. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen