Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Überprüfung der geltenden eSignatur-Richtlinie


Digitale Agenda: Europäische Kommission beginnt öffentliche Konsultation zur elektronischen Signatur und Identifizierung
Noch stellen die Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Identität und Unterschrift von Personen ein starkes Hemmnis für die Entwicklung der EU-Onlinewirtschaft dar


(24.02.11) - Verbraucher und Unternehmen bringen Onlinetransaktionen wenig Vertrauen entgegen. Um dieses Problem anzugehen, möchte die Europäische Kommission von Bürgern und anderen interessierten Kreisen erfahren, wie die elektronische Signatur und die elektronische Identifizierung (eID) und Authentifizierung zur Entwicklung des europäischen digitalen Binnenmarkts beitragen können.

Noch stellen die Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Identität und Unterschrift von Personen ein starkes Hemmnis für die Entwicklung der EU-Onlinewirtschaft dar. Elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung (eID) und Authentifizierung können wichtige Instrumente sein, die es sowohl Nutzern als auch Anbietern ermöglichen, sich auf sichere, vertrauenswürdige und nutzerfreundliche Onlinedienste zu stützen, müssen aber in allen Mitgliedstaaten funktionieren, um wirksam zu sein.

Lesen Sie zum Thema "Digitale Signatur" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)

Die Kommission wird die Ergebnisse dieser Konsultation bei der Überprüfung der geltenden eSignatur-Richtlinie und bei der Vorbereitung einer geplanten Initiative zur gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung berücksichtigen. Die Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs und Handels und die Vereinfachung von Online-Verwaltungsgeschäften im Binnenmarkt sind wichtige Aspekte der Digitalen Agenda für Europa. Die Online-Konsultation wird bis zum 15. April 2011 laufen.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: "Ich heiße alle Beiträge zu der Frage willkommen, wie wir online die Identität und Unterschrift von Personen bei Käufen und Verkäufen und bei Verwaltungsgeschäften, bei denen es auf hohe Sicherheit ankommt, am besten überprüfen können. Ich möchte dazu beitragen, dass alle Europäer ohne die Befürchtung online gehen können, betrügerischen Machenschaften im Netz zum Opfer zu fallen."

Ein geringes Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen bei Transaktionen im Netz ist ein Faktor, der die Entwicklung der Onlinewirtschaft in der EU hemmt. Ein kräftiger und gesunder europäischer digitaler Binnenmarkt beruht wesentlich auf der Nutzung sicherer, vertrauenswürdiger und nutzerfreundlicher Onlinedienste. Um dieses Problem anzugehen, wurde in der Digitalen Agenda für Europa die Überarbeitung der eSignatur-Richtlinie (1999/93/EG) sowie eine Initiative zur gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung angekündigt.

Jedermann ist aufgefordert, sich an der Konsultation zu beteiligen und dazu zu äußern, wie die elektronische Identifizierung und Authentifizierung und die elektronische Signatur dazu beitragen können, den europäischen digitalen Binnenmarkt zu verwirklichen, und welche Maßnahmen denkbar sind, um optimale Bedingungen für seine Förderung zu schaffen.

Bei der öffentlichen Konsultation werden Äußerungen zu folgenden Themen erhofft:

Erwartungen der Bürger und Unternehmen an die EU-Vorschriften zur elektronischen Signatur, Identifizierung und Authentifizierung. Insbesondere: generelle Nützlichkeit elektronischer Signaturen und Anforderungen der Nutzer und bestimmter Branchen an die elektronische Identifizierung, sozioökonomische Vorteile, Anwendungsbereiche, potenzielle zusätzliche Maßnahmen zur Vertrauensbildung (z. B. Zeitstempelung), mobile Nutzung, rechtliche Anerkennung einer elektronischen Willenserklärung, die durch Mausklick abgegeben wird.

Ansicht der IKT-Branche, wie die elektronische Unterschrift am besten ausgestaltet werden kann, um die durch den technischen Fortschritt bedingten künftigen Herausforderungen zu bewältigen. Die interessierten Kreise sind aufgefordert, ihre Meinungen bezüglich bestehender Hindernisse, Anforderungen, der möglichen Abstufung von Sicherheitsniveaus und Erwartungen an die Normung zu formulieren.

Gemeinsame Prinzipien, die der gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung in Europa zugrunde liegen sollten, sowie Überlegungen zu Skaleneffekten bei Zulassung nationaler eID-Systeme, grenzübergreifende Nutzung in der EU und sektorübergreifende Nutzung im öffentlichen und privaten Sektor.

Potenzieller Beitrag der Forschung und Innovation zur Entwicklung neuer Verfahren für die elektronische Identifizierung und Authentifizierung durch elektronische Signaturen, etwa Alternativen zur derzeitigen Infrastruktur für öffentliche Schlüssel (PKI) für die einfache Verwaltung elektronischer Signaturen; eID-Karten.

Die Kommission wird die Konsultationsbeiträge analysieren und im Rahmen ihrer Überprüfung der geltenden eSignatur-Richtlinie und bei der Vorbereitung einer Initiative zur gegenseitigen Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung berücksichtigen.

Pilotprojekt
Die Kommission unterstützt bereits das großmaßstäbliche Pilotprojekt "STORK" ("Secure idenTity acrOss boRders linKed"), das die grenzübergreifende Anerkennung von eID-Systemen und den unkomplizierten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in 18 europäischen Ländern ermöglicht (Einzelheiten siehe https://www.eid-stork.eu/). Das Projekt soll die EU-Bürger in die Lage versetzen, sich mit ihren nationalen elektronischen Identitätsnachweisen (Passwörter, Ausweise, Mobiltelefone usw.) nicht nur im Heimatland, sondern überall in der EU auszuweisen.

Die Internetseite zur Digitalen Agenda:
http://ec.europa.eu/information_society/digital-agenda/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen