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Überarbeiteter Umstrukturierungsplan gefordert


EU-Beihilfevorschriften: Europäische Kommission nimmt Beihilfe für die Österreichische Volksbank (ÖVAG) unter die Lupe
Kommission befürchtet, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um die beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschung zu begrenzen

(19.12.11) - Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine eingehende Prüfung mehrerer Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet, die Österreich 2009 der Österreichischen Volksbank (ÖVAG) gewährt hatte. Die ÖVAG hatte im Herbst 2010 einen Umstrukturierungsplan vorgelegt, doch stellte sich in den letzten Monaten heraus, dass die Bank nicht in der Lage ist, ihn umzusetzen. Die Kommission bezweifelte, dass der Plan geeignet ist, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen und die beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschung wieder auszuräumen. Dem Ausgang des Verfahrens wird dadurch nicht vorgegriffen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Ich gehe davon aus, dass die österreichischen Behörden so rasch wie möglich einen überarbeiteten Umstrukturierungsplan vorlegen werden, aus dem klar hervorgeht, dass die ÖVAG auch ohne anhaltende staatliche Unterstützung wieder rentabel werden kann, und der die Aspekte der Wettbewerbsverfälschung und der Lastenteilung glaubwürdig angeht."

2009 hatte Österreich der ÖVAG auf der Grundlage des von der Kommission im Dezember 2008 gebilligten österreichischen Bankenrettungspakets eine Kapitalspritze in Höhe von 1 Mrd. EUR und eine Garantie zur Deckung einer Liquiditätsfazilität in Höhe von 3 Mrd. EUR gewährt.

Ein vorwiegend auf das Kerngeschäft ausgerichteter Umstrukturierungsplan, dem zufolge die Bank ihr Mittel- und Osteuropageschäft veräußern sollte, wurde im November 2010 vorgelegt. Die Kommission bezweifelt, dass sich mit diesem Plan die Rentabilität der Bank wiederherstellen lässt. Darüber hinaus befürchtet die Kommission, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um die beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschung zu begrenzen und zu gewährleisten, dass die Umstrukturierungskosten gerecht zwischen der Bank, ihren Aktionären und dem Staat aufgeteilt werden. Schließlich zeichnete sich im Laufe des Jahres 2011 immer deutlicher ab, dass die ÖVAG nicht in der Lage ist, den Plan umzusetzen. Zudem hat sie den Stresstest der europäischen Bankenaufsicht (EBA) nicht bestanden. Angesichts der derzeit verfügbaren Informationen hat die Kommission ernsthafte Zweifel daran, dass die staatliche Beihilfe für die ÖVAG nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt werden kann. Ein neuer, weiter reichender Umstrukturierungsplan sollte baldmöglichst vorgelegt werden.

Hintergrund
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das State Aid Register auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.31883 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. (Europäische Kommission: ra)


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