Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Fahrzeuge sollen leiser werden


EU-Rechtsvorschriften zu Geräuschemissionen: EU-Vorschlag zur Senkung des Geräuschpegels von Pkw, Lieferwagen, Bussen und Lkw
Laut WHO könnten durch verkehrsbedingten Lärm in Westeuropa jedes Jahr eine Million gesunde Lebensjahre verlorengehen


(19.12.11) - Die Europäische Kommission legt einen Vorschlag zur Senkung des Geräuschpegels von Pkw, Lieferwagen, Bussen und Lkw vor. Darin ist vorgesehen, die Geräuschgrenzwerte von Pkw, Lieferwagen und Bussen in zwei Schritten um jeweils 2 dB(A) zu senken. Bei Lkw ist eine Reduzierung um 1 dB(A) im ersten und 2 dB(A) im zweiten Schritt vorgesehen. Der erste Schritt soll zwei Jahre nach der Veröffentlichung des Textes (nach dessen Billigung durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten), der zweite drei Jahre nach dem ersten Schritt wirksam werden. Durch all diese Maßnahmen zusammen wird die Belästigung durch Fahrzeuglärm um etwa 25 Prozent verringert.

Darüber hinaus plant die Kommission die Einführung eines neuen, zuverlässigeren Prüfverfahrens zur Messung von Geräuschemissionen. Zudem wird vorgeschlagen, dass Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge freiwillig mit schallerzeugenden Vorrichtungen versehen werden können, damit solche Fahrzeuge sicherer werden. Trotz des erhöhten Verkehrsaufkommens sind die Grenzwerte für Geräuschemissionen seit 1996 unverändert.

Der WHO (Weltgesundheitsorganisation) zufolge könnten durch verkehrsbedingten Lärm in Westeuropa jedes Jahr eine Million gesunde Lebensjahre verlorengehen. Deshalb ist eine Minderung des Verkehrslärms unerlässlich, um die Gesundheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger Europas zu verbessern.

Durch die Initiative wird dafür gesorgt, dass der Umgebungslärm deutlich reduziert wird, und damit auch die Anzahl der Menschen, die davon beeinträchtigt werden.

Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani, zuständig für Industrie und Unternehmertum, erklärte hierzu: "Die Lärmemissionen des Straßenverkehrs, unter denen unsere Bürgerinnen und Bürger leiden, werden deutlich reduziert. Unser Vorschlag führt zu leiseren Kraftfahrzeugen auf unseren Straßen und zu einer gesünderen Umwelt. Außerdem sorgt unser Vorschlag dafür, dass die internationalen Vorschriften für die Industrie klarer gefasst werden, wodurch es für europäische Hersteller einfacher wird, Fahrzeuge außerhalb der EU zu verkaufen."

Hintergrund
Neue Geräuschgrenzwerte, Messung mit neuem Prüfverfahren
Der Vorschlag für die Reduzierung von Fahrzeuggeräuschen gilt für Pkw, Lieferwagen (leichte Nutzfahrzeuge), Busse sowie leichte und schwere Lkw. Er wird dafür sorgen, dass der Geräuschpegel von Neufahrzeugen mit einem neuen, zuverlässigeren Prüfverfahren gemessen wird.

Um dies zu erreichen, werden so genannte "zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen" eingeführt. Dabei handelt es sich um vorbeugende Vorschriften, die sicherstellen, dass die Geräuschemissionen eines Fahrzeugs unter Straßenverkehrsbedingungen nicht wesentlich von den Geräuschemissionen abweichen, die man gemäß dem Ergebnis der Typgenehmigungsprüfung von dem jeweiligen Fahrzeug erwarten kann.

Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge
Durch die Anforderungen hinsichtlich "Approaching Vehicle Audible Systems" (akustische Systeme für herannahende Fahrzeuge) wird gewährleistet, dass nur zweckentsprechende schallerzeugende Vorrichtungen verwendet werden, was auch zu einer Harmonisierung der verwendeten Technologie führen wird. Ob sie ein solches System anbringen, bleibt für die Fahrzeughersteller freiwillig. Durch solche Vorrichtungen wird die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert und zweifellos die Zahl der Verletzungen aufgrund von Straßenverkehrsunfällen gesenkt.

Globaler Nutzen
EU-weit geltende Grundregeln machen es einfacher, Fahrzeuge in einem beliebigen Mitgliedstaat zu kaufen, zu verkaufen und einzusetzen. Außerdem werden so in der ganzen EU gleiche Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards gewährleistet.

Durch diesen Vorschlag werden die derzeit geltenden EU-Rechtsvorschriften zu Geräuschemissionen von Fahrzeugen aktualisiert und besser an die international anerkannten Normen der Vereinten Nationen angepasst. Dadurch dürfte europäischen Fahrzeugherstellern der Zugang zu den Märkten von Drittländern, die Vertragsparteien des UN/ECE-Übereinkommens von 1958 sind, erleichtert werden, was der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie Auftrieb verleihen würde.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission muss nun den europäischen Mitgesetzgebern, also dem Europäischen Parlament und dem Rat, vorgelegt werden.

Weitere Informationen über
>> die Geräuschemissionen von Fahrzeugen:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/automotive/environment/noise/index_en.htm
>> die Automobilpolitik der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/automotive/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen