Schutz personenbezogener Daten
Neuer Europäischer Datenschutzbeauftragter nimmt Arbeit auf
Kommission schätzt das Recht der Bürger auf ihre Privatsphäre und auf den Schutz ihrer Daten sehr
Wojciech Wiewiórowski ist der neue Europäische Datenschutzbeauftragte. Er ist damit verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzregeln bei EU-Organen und -Einrichtungen. Außerdem arbeitet er mit den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zusammen, um eine kohärente Datenschutzpolitik zu gewährleisten. Wiewiórowski wurde gestern durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.
Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová, zuständig für Werte und Transparenz, erklärte: "Ich freue mich sehr, dass die Organe und Einrichtungen der EU und insbesondere die Kommission von den umfangreichen Erfahrungen des neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiórowski beim Schutz des Rechts auf Datenschutz profitieren können. Seine Aufsicht und Beratung wird ein wichtiger Beitrag sein, damit wir mit gutem Beispiel vorangehen können."
EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: "Die Kommission schätzt das Recht der Bürger auf ihre Privatsphäre und auf den Schutz ihrer Daten sehr und ist in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangegangen. Diese Grundrechte müssen von den Organen und Einrichtungen der EU geachtet und in den Gesetzen verankert werden, die unsere Union erstellt. In seiner Rolle als Aufseher und Berater der Organe und Einrichtungen der EU wird Herr Wiewiórowski eine Schlüsselrolle bei der Erreichung dieser Ziele spielen."
Vor seiner Ernennung war Wojciech Wiewiórowski von 2014 bis 2019 stellvertretender europäischer Datenschutzbeauftragter und Generalinspekteur für den Schutz personenbezogener Daten bei der polnischen Datenschutzbehörde, eine Position, die er seit 2010 innehatte. Außerdem war er stellvertretender Vorsitzender der Artikel-29-Arbeitsgruppe. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 21.02.20
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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