Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schutz personenbezogener Daten


Neuer Europäischer Datenschutzbeauftragter nimmt Arbeit auf
Kommission schätzt das Recht der Bürger auf ihre Privatsphäre und auf den Schutz ihrer Daten sehr



Wojciech Wiewiórowski ist der neue Europäische Datenschutzbeauftragte. Er ist damit verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzregeln bei EU-Organen und -Einrichtungen. Außerdem arbeitet er mit den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zusammen, um eine kohärente Datenschutzpolitik zu gewährleisten. Wiewiórowski wurde gestern durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová, zuständig für Werte und Transparenz, erklärte: "Ich freue mich sehr, dass die Organe und Einrichtungen der EU und insbesondere die Kommission von den umfangreichen Erfahrungen des neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiórowski beim Schutz des Rechts auf Datenschutz profitieren können. Seine Aufsicht und Beratung wird ein wichtiger Beitrag sein, damit wir mit gutem Beispiel vorangehen können."

EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: "Die Kommission schätzt das Recht der Bürger auf ihre Privatsphäre und auf den Schutz ihrer Daten sehr und ist in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangegangen. Diese Grundrechte müssen von den Organen und Einrichtungen der EU geachtet und in den Gesetzen verankert werden, die unsere Union erstellt. In seiner Rolle als Aufseher und Berater der Organe und Einrichtungen der EU wird Herr Wiewiórowski eine Schlüsselrolle bei der Erreichung dieser Ziele spielen."

Vor seiner Ernennung war Wojciech Wiewiórowski von 2014 bis 2019 stellvertretender europäischer Datenschutzbeauftragter und Generalinspekteur für den Schutz personenbezogener Daten bei der polnischen Datenschutzbehörde, eine Position, die er seit 2010 innehatte. Außerdem war er stellvertretender Vorsitzender der Artikel-29-Arbeitsgruppe. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 21.02.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen