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Neue Aufsichtsanforderungen und -regelungen


Kapitalmarktunion: Rat verabschiedet Gesetzesreformen
Mit der ersten Reform werden Offenlegungspflichten eingeführt: Finanzunternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen



Als Beitrag zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion hat der Rat eine Reihe von Gesetzesreformen verabschiedet. Diese umfassen
>> die Schaffung einer neuen Kategorie von Referenzwerten als Beitrag zu einem nachhaltigen Finanzwesen,
>> Transparenzpflichten für nachhaltige Investitionen,
>> einen neuen Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen,
>> einen harmonisierten Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen sowie
>> Vorschriften zur Förderung des Zugangs zu KMU-Wachstumsmärkten.

Nachhaltiges Finanzwesen
Der Rat hat zwei Verordnungen angenommen, durch die das Finanzwesen "grüner" und besser auf die Ziele des Übereinkommens von Paris über den Klimawandel abgestimmt werden soll.

Mit der ersten Reform werden Offenlegungspflichten eingeführt: Finanzunternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen.

Mit der zweiten Reform werden neue Arten von Referenzwerten eingeführt, die nähere Auskunft über den CO2-Fußabdruck eines Anlageportfolios geben sollen: die EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel, mit denen der CO2-Fußabdruck eines Standard-Anlageportfolios verringert werden soll, und die auf das Übereinkommen von Paris abgestimmten EU-Referenzwerte, die das ehrgeizigere Ziel verfolgen, nur Komponenten auszuwählen, die zur Verwirklichung des im Klimaschutzübereinkommens festgelegten 2 Grad-C-Ziels beitragen.

Das verabschiedete Maßnahmenpaket enthält neue Aufsichtsanforderungen und -regelungen für Wertpapierfirmen. Mit der Reform werden die Anforderungen unter Wahrung der Finanzstabilität an die Risikoprofile und Geschäftsmodelle der Firmen angepasst.

Die größten Firmen, die als systemrelevant eingestuft werden, werden den für Banken geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen vollständig unterliegen und als Kreditinstitute beaufsichtigt werden, während für kleinere Firmen ein neues maßgeschneidertes System mit speziellen Aufsichtsanforderungen gelten wird.

Gedeckte Schuldverschreibungen
Der Rat hat eine Reihe neuer Vorschriften über harmonisierte Produktanforderungen und die Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen angenommen, um ein hohes Maß an Anlegerschutz zu gewährleisten. Dieser Rahmen enthält auch eine gemeinsame Definition für den Erhalt des Gütesiegels "Europäische gedeckte Schuldverschreibung" und die Gewährung einer günstigeren Behandlung im Hinblick auf die Eigenmittelunterlegung. Ein harmonisierter Regelungsrahmen würde eine stabile Finanzierungsquelle für Kreditinstitute bieten, die dadurch besser in der Lage wären, erschwingliche Hypothekendarlehen für Verbraucher und Unternehmen auszureichen und den Anlegern sichere Alternativanlagen anzubieten.

Gedeckte Schuldverschreibungen sind von einem Kreditinstitut begebene Finanzinstrumente, die durch einen gesonderten Pool von Vermögenswerten – typischerweise Hypotheken oder öffentliche Schuldtitel – besichert sind, auf den die Anleger im Fall der Insolvenz des Emittenten einen bevorrechtigten Zugriff haben. Gedeckte Schuldverschreibungen sind eine effiziente Finanzierungsquelle für die Wirtschaft, die Anlegern ein hohes Maß an Sicherheit bietet.

Der Rat hat einen neuen Rahmen angenommen, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu neuen Finanzierungsquellen zu erleichtern. Der Rahmen betrifft insbesondere den Zugang zu "KMU-Wachstumsmärkten", eine kürzlich eingeführte Kategorie von Handelsplätzen für kleine Emittenten.

Der Vorschlag beinhaltet Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung, mit denen die Pflichten von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten unter Wahrung der Marktintegrität und des Anlegerschutzes verhältnismäßiger gestaltet werden sollen. (Europäische Kommssion: ra)

eingetragen: 14.11.19
Newsletterlauf: 08.01.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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