Korruptionsbekämpfung ein Schlüsselelement
Korruption in der EU aus Sicht von Unternehmen weniger verbreitet als früher
Korruption untergräbt Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Anlässlich des Internationalen Tages der Korruptionsbekämpfung hat die Kommission eine Eurobarometer-Umfrage zur Wahrnehmung von Korruption durch Unternehmen in der Europäischen Union veröffentlicht. Korruption wird demnach als deutlich weniger verbreitet angesehen als noch 2013. Die Kommissarin Ylva Johansson, zuständig für Inneres, sagte dazu: "Korruption untergräbt Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die eigentlichen Grundlagen unserer europäischen Gesellschaften. Im Laufe der Zeit verschärft ihr heimtückischer Einfluss Ungleichheiten und untergräbt sozialen Zusammenhalt. Wir haben als Union im Laufe der Jahre wichtige Fortschritte gemacht, aber es bleibt noch viel zu tun. Wir werden weiterhin mit den nationalen Behörden und allen interessierten Interessengruppen zusammenarbeiten, um die Korruption zu bekämpfen."
Im Detail zeigen die Ergebnisse der Umfrage, dass 63 Prozent der Unternehmen der Meinung sind, dass Korruption weit verbreitet ist, 2013 waren es noch 75 Prozent. Der Korruptionsbekämpfung stehen Unternehmen jedoch skeptisch gegenüber. So glauben 51 Prozent, dass korrupte Personen oder Unternehmen wahrscheinlich nicht von der Polizei oder Staatsanwaltschaft gemeldet oder gefasst werden.
Hintergrund
Die Europäische Union ist bei der Korruptionsbekämpfung vorangekommen mit neuen Vorschriften zum Schutz von Whistleblowern und zur Bekämpfung von Geldwäsche. Auch der Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu Finanzinformationen wurde erweitert. Darüber hinaus wurde mit der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft ein weiterer wichtiger Schritt unternommen. Als unabhängige und dezentrale EU-Strafverfolgungsbehörde kann die EU-Staatsanwaltschaft künftig bei Delikten wie Betrug, Korruption oder schwerem länderübergreifendem Mehrwertsteuerbetrug ermitteln, strafrechtlich verfolgen und Anklage erheben.
Die Europäische Kommission wird ihre Anstrengungen zu diesem Thema weiter verstärken, natürlich in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Ebenso wird die Korruptionsbekämpfung auch ein Schlüsselelement des neuen Zyklus zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten sein.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 21.02.20
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.