Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Kündigungen wegen Bagatelldelikten


Gesetzentwurf: SPD will mehr Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, die Bagatelldelikte begehen
Bei Bagatelldelikten von Arbeitnehmern herrsche derzeit rechtlich das "Null-Toleranz-Prinzip", schreiben die Parlamentarier


(17.02.10) - Die Voraussetzungen für Kündigungen wegen Bagatelldelikten sollen gesetzlich verengt werden. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Gesetzentwurf (17/648), in dem sie den Kündigungsschutz in diesen Fällen ausweiten will. Bei Delikten "mit nur geringem wirtschaftlichen Schaden" solle beim ersten Mal "in der Regel nur einen Abmahnung ausgesprochen werden", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Bei Bagatelldelikten von Arbeitnehmern herrsche derzeit rechtlich das "Null-Toleranz-Prinzip", schreiben die Parlamentarier, "der Verzehr auch nur eines Brötchens des Arbeitgebers" könne den Arbeitsplatz kosten. Zum Verhängnis geworden seien den Betroffenen etwa drei Kiwis, zwei gebratene Fische, drei Fischbrötchen, zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro oder etwa ein Lippenstift, heißt es weiter.

"Die eigenmächtige Aneignung von Eigentum des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin reicht nach derzeitiger Rechtslage ungeachtet des Wertes regelmäßig aus, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor die Tür zu setzen", schreibt die SPD-Fraktion.

Es gelte zwar kein Automatismus, wonach eine Kündigung tatsächlich immer gerechtfertigt sei, vielmehr müsse es vor Gericht "eine an den Umständen des Einzelfalls orientierte Interessenabwägung" geben, heißt es weiter. "Diese Abwägung geht aber regelmäßig zugunsten der Interessen des kündigenden Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin aus." (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Verdacht einer Pflichtverletzung und Kündigung


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen