Vergütungspraxis und Finanzkrise
Gesetzentwurf: Banken und Versicherungen sollen ihre Vergütungssysteme angemessen und transparent gestalten
Finanzmarkt: Neue Vergütungsregeln für Banken und Versicherungen
(12.02.10) - Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen sollen die Vergütungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solide und nachhaltig gestalten. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, um die rechtlichen Grundlagen für mehr Transparenz und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu schaffen.
Bisher wurden Geschäftsleiter und Angestellte von Banken und Versicherungen vor allem für kurzfristige Geschäftserfolge finanziell belohnt. Misserfolge dagegen zu wenig sanktioniert. Diese Vergütungspraxis trug dazu bei, dass vor allem Banken zu hohe Risiken übernahmen - eine wesentliche Ursache der weltweiten Finanzkrise.
Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen dem jetzt entgegenwirken. Banken und Versicherungen sollen ihre Vergütungssysteme angemessen und transparent gestalten und so an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausrichten.
Neben diesen neuen Vergütungsregeln für den Finanzsektor gelten für Vorstandsvergütungen seit August 2009 branchenübergreifende Regelungen:
Angemessene und transparente Vergütungen
Das Bundesfinanzministerium wird die neuen Anforderungen im Einzelnen in zwei begleitenden Rechtsverordnungen regeln. Diese betreffen unter anderem die Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme, die Vergütungszusammensetzung und Vergütungskriterien.
Banken und Versicherungen werden außerdem zur Offenlegung ihrer Vergütungssysteme verpflichtet.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird stärkere Eingriffsrechte erhalten. Sie kann künftig unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbinden, wenn es die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens verlangt.
Internationale Vereinbarungen
Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz neue internationale Prinzipien und Standards in deutsches Recht um. Es soll spätestens im Oktober 2010 in Kraft treten.
Die Staats- und Regierungschefs der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G 20) hatten die neuen Prinzipien und Standards bei ihren Finanzgipfeln im April und September 2009 gebilligt. Ebenso berücksichtigt sind die geplanten Vorgaben der Europäischen Union zur Überprüfung der Vergütungspolitik der Banken durch die Bankenaufsicht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Angemessenheit der Vorstandsvergütung (externer Link)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.