Zusätzliche Datenerhebung mehr Erkenntnisgewinn?


Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
Grünes Licht für zentrales Vergiftungsregister



Der Umweltausschuss hat am einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes (20/6952) angenommen. Darin ist die Einrichtung eines Vergiftungsregisters beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgesehen, in dem künftig erstmalig alle gemeldeten Vergiftungsfälle in Deutschland zentral erfasst werden. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP sowie die Fraktion Die Linke. Keine Zustimmung fand der Entwurf bei den Fraktionen von CDU/CSU und AfD. Die Union hatte in einem Änderungsantrag vorgeschlagen, zwar die auch mit der Gesetzesänderung geplanten Vorschriften im Chemikaliengesetz über die Gute Laborpraxis (GLP) zu aktualisieren und europäischen Vorgaben anzupassen, aber das bundesweite Vergiftungsregister nicht einzurichten.

Dieses brauche es gar nicht, argumentiert die Fraktion. Schon jetzt gebe es aus dem EU-Recht sich ergebende Berichtspflichten für die Giftinformationszentren (GIZ) der Länder. Die aktuelle Rechtslage sehe zudem vor, dass die GIZ an das BfR bei Vergiftungen von allgemeiner Bedeutung berichte. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplanten Vorschriften zur Datenerhebung und -übermittlung führten nur zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten. Das sei ein Punkt, den auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf bemängelt habe, so ein Mitglied der Union. Der Nutzen der Gesetzesänderung für die Menschen sei nicht ersichtlich. Mehr noch: Die neuen Anforderungen könnten sich negativ auf die Erfüllung der Kernaufgabe der GIZ, bei Vergiftungen zu beraten, auswirken.

Ähnlich argumentierte die AfD: Die meisten Vergiftungen passierten im Haushalt durch unsachgemäße Anwendung von Chemikalien. Eine aufwändige zusätzliche Datenerhebung führe nicht zu mehr Erkenntnisgewinn und Schutz, kritisierte ein AfD-Abgeordneter.

Dem widersprachen die Koalitionsfraktionen: Erstmalig könnten mit einem zentralen Register Informationen zu Vergiftungsfällen bundesweit gesammelt werden. Auf diese zugreifen zu können, nütze den Giftinformationszentren in den Ländern sehr konkret. Einige GIZ hätten seit langem auch die Einrichtung eines bundesweiten Vergiftungsregisters gefordert, erklärte ein Abgeordneter der Grünen.

Auch die SPD betonte, es sei wichtig, einen Überblick über das Vergiftungsgeschehen in ganz Deutschland zu haben. Inzwischen gebe es auch eine Einigung zwischen den Ländern über deren finanzielle Beteiligung an der Einrichtung der geplanten Datenbank. Mit den Anpassungen, die in der geänderten Fassung des Gesetzentwurfes vorgenommen würden, komme man der Ländern in ihren Bedenken gegenüber der Datenerhebung entgegen, ergänzte eine Abgeordnete der FDP, die auch den Nutzen der bundesweiten Datenbündelung über Vergiftungen für mehr Prävention und Gesundheitsschutz hervorhob. Schon die Vorgänger-Regierung habe im Übrigen ein solch zentrales Register geplant.

Die Linksfraktion begrüßte ebenfalls das Register. Allerdings merkte ein Mitglied an, dass der Bund die Länder bei den Kosten entlasten müsse, wenn sich herausstellen sollte, dass den GIZ die Kapazitäten für die Beratung fehlten. Diese dürfe nicht unter den neuen Aufgaben leiden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 30.01.24


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