Ziel der Gleichstellungspolitik


Defizite bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung
Die Erforschung struktureller Probleme des sogenannten Patriarchats und deren empirische Gehalte



Hindernisse und Defizite bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Deutschland sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/9003) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (20/6867). Danach sind gleiche Verwirklichungschancen von Frauen und Männern nach Auffassung der Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die grundgesetzlich festgeschriebene tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung auch in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Statistisch nachweisbare Unterschiede in der Lebensrealität von Frauen und Männern könnten ein Indiz sein, dass Gleichberechtigung im Sinne gleicher Verwirklichungschancen für Frauen und Männer noch nicht erreicht ist.

Dass eine "tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung heute in vielen Bereichen noch nicht gegeben ist", zeigten unter anderem die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung, die Kennzahlen der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung aus der 19. Legislaturperiode sowie der interaktive Gleichstellungsatlas, heißt es in der Antwort weiter. Beispielsweise habe das Gutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen, strukturelle Benachteiligungen durch institutionelle Regeln und Rahmenbedingungen sowie Geschlechterstereotype als Hindernisse für gleiche Verwirklichungschancen von Frauen beschrieben.

Insbesondere die gesellschaftliche Organisation von Erwerbs- und Sorgearbeit habe großen Einfluss auf die Gleichstellung, führt die Bundesregierung ferner aus. Sorgearbeit umfasse grundsätzlich Tätigkeiten der "Pflege, Zuwendung, Versorgung für sich und andere". Geschlechterstereotype sowie wirtschaftliche und institutionelle Rahmenbedingungen erschwerten es Frauen und Männern aktuell, Erwerbsarbeit und unbezahlte Sorgearbeit miteinander zu vereinbaren und gleichmäßig aufzuteilen. Dies führe unter anderem zu statistisch niedrigeren Erwerbseinkommen von Frauen im Lebensverlauf.

"Darüber hinaus zeigen verschiedene Forschungsergebnisse, aber auch statistische Ungleichgewichte auf, dass trotz der enormen Fortschritte, die die Bundesrepublik Deutschland im Bereich der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den vergangenen Jahrzehnten gemacht hat, die im Grundgesetz geforderte Beseitigung bestehender Nachteile immer noch nicht ausreichend gelungen ist", schreibt die Bundesregierung des Weiteren. Exemplarisch verweist sie dabei unter anderem auf die "repräsentative Studie , Parteikulturen und die politische Teilhabe von Frauen' der EAF Berlin von 2021" und das "Lagebild Häusliche Gewalt".

Zugleich betont die Bundesregierung, dass sie daran arbeite, institutionelle und wirtschaftliche Rahmenbedingungen abzubauen, die gleiche Verwirklichungschancen von Frauen und Männern vermindern. Als "besonders folgenreich" bewertet sie in der Vorlage die ökonomischen Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Frauen hätten im Durchschnitt geringere Einkommen und weniger Vermögen, aber viel höhere Armutsrisiken als Männer. Vielen Frauen fehle es über lange Strecken ihres Lebens an ökonomischer Eigenständigkeit und damit an Möglichkeiten, ihre Verwirklichungschancen im Leben zu ergreifen.

Deshalb sei die "nachhaltige wirtschaftliche Eigenständigkeit" ein zentrales Ziel ihrer Gleichstellungspolitik, legt die Bundesregierung ferner dar. Mit der Stärkung der Erwerbstätigkeit von Frauen und der Stärkung einer Übernahme unbezahlter Sorgearbeit durch Männer in Familie, Pflege, alltäglichen Haushaltstätigkeiten und im sozialen Ehrenamt würden die "Wünsche und Bedarfe vieler Frauen und Männer aufgegriffen, die Zeit für bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Sorgearbeit so zu verteilen, dass sich beide in beiden Lebensbereichen persönlich entwickeln können". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 31.01.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen