Mehr Recycling-Anreize


Ausbau der finanziellen Anreizwirkung für ein recyclinggerechtes Design durch eine Reform des § 21 des Verpackungsgesetzes
Die Bundesregierung erarbeite derzeit die Grundlagen für die gesetzliche Verankerung eines Fondsmodells mit dem Ziel einer Vorlage in dieser Legislaturperiode



In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt. Darauf aufbauend gelte es nun, die aktuelle Regelung weiterzuentwickeln, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/10040) auf eine Kleine Anfrage (20/9701) der CDU/CSU-Fraktion. Grund sei, dass der Wettbewerb zwischen den dualen Systemen derzeit die Umsetzung einer ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte hemme.

Die Bundesregierung erarbeite derzeit die Grundlagen für die gesetzliche Verankerung eines Fondsmodells mit dem Ziel einer Vorlage in dieser Legislaturperiode. Eine öffentlich-rechtliche Ausgestaltung werde dabei nicht verfolgt. Welche gesetzlichen Optionen und Spielräume für eine Überarbeitung des Artikels 21 des Verpackungsgesetzes bestehen, hänge außerdem insbesondere von den laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene zum Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ab.

Vorbemerkung der Fragesteller
Finanzielle Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen und für den Rezyklateinsatz sind nach Ansicht der Fragesteller das Mittel der Wahl, um die Entwicklung von Verpackungen weiter von einer Linear- hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Die Privatwirtschaft hat seit nunmehr drei Jahrzehnten die im Verpackungsgesetz (VerpackG) verankerten erweiterten Herstellerpflichten als eigene Verantwortung angenommen und auch im internationalen Vergleich erfolgreich umgesetzt. Die seit 2019 mit § 21 VerpackG eher programmatisch veranlagte Aufgabe an die Betreiber Dualer Systeme, im Sinne von Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz bessere Verpackungen preislich zu bevorteilen, hat aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen jedoch nicht zu dem erhofften Erfolg geführt.

Vor diesem Hintergrund hatte das Umweltbundesamt (UBA) bereits 2020 ein Forschungsvorhaben gestartet, dessen wesentliches Ziel es war, die wissenschaftlichen Grundlagen für die gemäß § 21 Absatz 4 VerpackG vorzunehmende Evaluierung des § 21 VerpackG bereitzustellen. Der Abschlussbericht wurde im Oktober 2022 veröffentlicht. Wesentlicher Teil der UBA-Beauftragung war die Ableitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des § 21 VerpackG. Ergänzend zu den Arbeiten des Forschungsvorhabens haben die Betreiber der Dualen Systeme einen Modellvorschlag entwickelt, wie die Ziele des Verpackungsgesetzes, insbesondere die über den § 21 VerpackG intendierten Lenkungswirkungen, effektiv und über einen niederschwelligen Ansatz realisiert werden können. Dieser wurde zunächst von allen Betreibern Dualer Systeme gemeinsam entworfen und dann in Abstimmungen mit den Stakeholdern weiterentwickelt. Des Weiteren haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, ressourcen schonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie den Rezyklateinsatz zu belohnen (Koalitionsvertrag, S. 42 f.). (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 20.02.24
Newsletterlauf: 22.04.24


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