KI-Aktionsplan ist "Update" für KI-Strategie


KI-Infrastruktur und Rechnerkapazitäten auszubauen
Der Aktionsplan trage den aktuellen Entwicklungen bei der Künstlichen Intelligenz Rechnung




Das Forschungsministerium möchte mit dem KI-Aktionsplan als Haus voran gehen und den Update-Bedarf der nationalen KI-Strategie schließen. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Mario Brandenburg (FDP), dem Digitalausschuss des Bundestages berichtet. Der KI-Aktionsplan sieht bis 2025 Investitionen von mehr als 1,6 Milliarden Euro in Forschung, Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz vor - davon 500 Millionen Euro im laufenden Jahr. Der Plan sei, den Forscherinnen und Forschern die Mittel so wie veranschlagt zur Verfügung zu stellen, betonte Brandenburg auf Nachfrage von Abgeordneten der SPD-Fraktion.

Der Aktionsplan trage den aktuellen Entwicklungen bei der Künstlichen Intelligenz Rechnung, betonte Brandenburg. Ein Ziel sei es, die KI-Infrastruktur und Rechnerkapazitäten auszubauen und die bestehende Infrastruktur zu öffnen, um den Transfer von Ideen zu ermöglichen und den Zugang, zum Beispiel für Start-Ups zu verbessern, berichtete er. Dabei sollen auch Förderprogramme und KI-Servicezentren unterstützen. Weiter spiele der Supercomputer "Jupiter" am Forschungszentrum Jülich in Nordrhein-Westfalen eine Rolle dabei, Forschungserkenntnisse im Bereich KI zu generieren.

Auch umfasse der Aktionsplan das Thema Nachwuchsförderung, sagte Brandenburg. So sei die Zahl der KI-Professuren von 100 auf 150 erhöht worden und man habe Professorinnenprogramme in den Blick genommen. Bei den KI-Kompetenzzentren sei das Ziel, einen Mix aus "Breite und Spitze" herzustellen. Diese sollten auch mit den Zentren für digitale Bildung verbunden werden.

Auf Nachfrage von Abgeordneten der SPD-Fraktion sagte Brandenburg, ein vollständiges Update der KI-Strategie in dieser Legislatur halte er aus Zeitgründen nicht für sinnvoll. Abgeordnete der Unionsfraktion betonten, der Aktionsplan baue auf der KI-Strategie der Vorgängerregierung auf, viele Punkte seien schon in der letzten Legislatur angestoßen worden. Auf die Frage aus der FDP-Fraktion wie das Verhandlungsergebnis des Trilogs zum AI Act bewertet werde sagte Brandenburg, man sei froh, dass es keine grundsätzliche Regulierung von Basismodellen gebe und es nicht zu einer harten Überregulierung komme. Auf eine Frage aus den Reihen der AfD-Fraktion zur Stärkung der KI-Kompetenz von Schülern und Lehrkräften antwortete der Staatssekretär, man versuche über die KI-Zentren Bildungsangebote zu machen und sei mit den Bundesländern im Gespräch - auch zur Frage eines eigenen deutschen Large-Language-Modells im Bildungsbereich. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 09.02.24
Newsletterlauf: 17.04.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen